Obwohl die Antarktis selbst durch den Antarktis-Vertrag und das Umweltschutzprotokoll (USP) unter völkerrechtlichen Schutz gestellt wurde, gibt es innerhalb des Vertragsgebietes weitere speziell ausgewiesene Schutzgebiete an Land und im Meer.
Anlage V des USP regelt im Speziellen den Schutz und die Verwaltung von Gebieten in der Antarktis. Gebiete mit außerordentlichen ökologischen, wissenschaftlichen, historischen und ästhetischen Werten – auch im Hinblick auf die Ursprünglichkeit der Antarktis – können als Schutzgebiete (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) ausgewiesen werden. Weiterhin gibt es Gebiete, in denen eine Vielzahl an Tätigkeiten durchgeführt werden oder mehrere wissenschaftliche Stationen in vergleichsweiser enger Nachbarschaft zueinanderstehen. Um die Planung und Koordinierung der Aktivitäten zu unterstützen und gleichzeitig dem Schutzcharakter der Antarktis gerecht zu werden, können diese Gebiete als besonders verwaltete Gebiete (Antarctic Specially Managed Area, ASMA) benannt werden. Darüber hinaus kann Orten und Bauwerken von besonderem historischen Wert der Status als Historische Stätten und Denkmäler (Historic Sites and Monuments, HSM) zuerkannt werden. Diese HSMs können sich innerhalb von besonders geschützten und besonders verwalteten Gebieten befinden. Weitere Informationen und einen Überblick hierzu finden Sie auf der Seite zu den Schutzgebieten nach USP.