Grundsätzlich konkurriert die energetische Nutzung von Biomasse mit anderen Verwendungsmöglichkeiten. Insbesondere eigens auf fruchtbaren Ackerflächen angebaute „Energiepflanzen“ stehen in direkter Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion, aber auch zu einer stofflichen Nutzung, zum Beispiel für biobasierte Kunststoffe oder Chemikalien.
Die drastische Steigerung der Nachfrage nach Anbaubiomasse verändert die globale Landnutzung. Die Ausweitung der Bioenergienutzung in den Industrieländern ist jedoch nicht der einzige Nachfragetreiber. Sie wird von einer steigenden Nachfrage nach tierischen Produkten und entsprechendem hohen Futtermittelbedarf in Schwellenländern begleitet. Hinzu kommen die wachsende Bevölkerung und ein zunehmendes Interesse der chemischen Industrie an biogenen Rohstoffen.
Preisschwankungen und -spitzen bei Nahrungs- und Futtermitteln treten infolge von akuten Knappheiten auf, die beispielsweise durch Missernten infolge von Dürren und Überschwemmungen, aber auch durch Spekulation, Marktkonzentration und globale Nachfrageschocks entstehen, bzw. verstärkt werden können. Dies gefährdet insbesondere die Versorgung besonders verwundbarer Bevölkerungsgruppen und Staaten.
Langfristig führen Bevölkerungszunahme, steigender Fleischkonsum in Schwellenländern, Klimawandel und auch Bioenergie sehr wahrscheinlich zu Preissteigerungen bei Agrarrohstoffen. Diese Preissteigerungen werden im Hinblick auf die globale Hungerproblematik kontrovers diskutiert. Einerseits ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass dadurch der ländliche Raum in Entwicklungs- und Schwellenländern seine Einkommenschancen verbessert. Andererseits kann es aber auch zu Verdrängungen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und extensiven Nutzungsformen kommen. Zudem löst die gesteigerte Nachfrage eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktionsfläche aus, die zu einem Verlust wertvoller Ökosysteme, wie Wälder, artenreiches Grünland oder Moore, führen kann. Eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion ist mit ökologischen Kosten verbunden. Wenn diese beispielsweise mit einem sehr hohen Einsatz von synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, einem Humusabbau oder dem Verlust von landschaftlichen Elementen einhergeht, die für die biologische Vielfalt wertvoll sind.
Das Umweltbundesamt steht dem Anbau von Biomasse eigens zur energetischen Nutzung kritisch gegenüber, unter anderem aufgrund der zunehmenden Konkurrenz um fruchtbare Anbauflächen, der unverhältnismäßig hohen Flächenintensität der Energiegewinnung aus Anbaubiomasse im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energiequellen und der sozioökonomisch problematischen Verknüpfung mit den Lebensmittelpreisen am Weltmarkt. Diesen Themenkomplex und Handlungsansätze zur Problemmilderung hat das Umweltbundesamt ausführlich im Positionspapier „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“ erörtert.
Nachhaltigkeitsanforderungen
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II (Renewable Energy Directive II) (Richtlinie (EU) 2018/2001) legt für Bioenergieträger verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen fest. Nur Bioenergieträger, die diese Kriterien erfüllen, dürfen Mitgliedsstaaten auf ihre Verpflichtungen zum Anteil erneuerbarer Energien anrechnen. Dies gilt auch für Importe.
Die Richtlinie enthält unter anderem die Bestimmung, dass Biomasse nicht von Flächen stammen darf, die nach 2007 durch Rodung oder Drainage von Moorböden erschlossen wurden oder die als Grünland mit hoher Biodiversität einzustufen sind. In Artikel 29 der RED II sind Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Brennstoffe und Biomasse-Brennstoffe geregelt. Die Treibhausgaseinsparungen beziehen sich auf definierte fossile Referenzen. Die geforderten Einsparungen für Biokraftstoffe reichen derzeit bis zu 65 % und 70 % für Strom, Wärme oder Kälte aus Biomasse-Brennstoffen. Neben diesen verbindlichen Vorgaben gab und gibt es freiwillige Initiativen für eine nachhaltigere Nutzung von Bioenergie. Das war unter anderem der Prozess zur Erarbeitung der Norm ISO 13065 „Nachhaltige Bioenergie“ und die Global Bioenergy Partnership (GBEP). Dort wurden Nachhaltigkeitsindikatoren international vereinbart, die jedoch bislang wenig Wirksamkeit entfalten. An beiden Prozessen beteiligte sich das UBA mit Expertinnen und Experten.
Zu den Chancen und Grenzen der Zertifizierung der Nachhaltigkeit des Anbaus von Biomasse, insbesondere in der energetischen Nutzung, hat das Umweltbundesamt in seiner Studie „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“ Stellung genommen.
Der „iLUC“-Effekt
Unter indirekten Landnutzungsänderungen (englisch: indirect land use change; kurz iLUC oder iluc), werden Verdrängungseffekte verstanden, die durch eine zusätzliche Nachfrage (beispielsweise nach Bioenergieträgern) ausgelöst werden. Wegen der zusätzlichen Rohstoffnachfrage wird die vorangegangene Produktion (zum Beispiel von Nahrungsmitteln) auf andere Flächen verdrängt, wenn die Nachfrage nach den zuvor angebauten Produkten bestehen bleibt. Dies führt andernorts zur Erschließung neuer Anbauflächen, die im iLUC-Konzept der „neuen“ Nachfrage zugerechnet werden. Da die Umwandlung natürlicher Ökosysteme in Ackerflächen unter anderem mit zusätzlichen Treibhausgasemissionen verbunden ist, muss eine vollständige Treibhausgasbilanz diese indirekten Emissionen einbeziehen.
Es ist weitgehend anerkannt, dass der iLUC-Effekt ein bedeutender Aspekt für die Bewertung von Biokraftstoffen in Ökobilanzen ist. Allerdings ist die genaue Bestimmung seiner Größenordnung und der damit zusammenhängenden Emissionen nur über komplexe Modellrechnungen möglich, deren Methodik kontrovers diskutiert wird. Aus diesem Grund spielt iLUC bis dato bei der förderrelevanten Berechnung der THG-Einsparungen durch die Nutzung flüssiger Bioenergieträger keine Rolle. Da durch die Förderung der Nutzung von Anbaubiomasse das erhebliche Risiko besteht, nur minimale Treibhausgaseinsparungen oder sogar Mehremissionen zu verursachen, hat die EU Kommission 2016 einen Vorschlag zur Deckelung der Nutzung von Feldfrüchten bei der Produktion von Biokraftstoffen (auch als Agrokraftstoffe bezeichnet) unterbreitet. Auch das Risiko einer Konkurrenz mit der Ernährung spielte dabei eine bedeutende Rolle, und es wurden auch weitere Ansätze zur Minderung dieser Risiken aufgenommen. Ob entsprechende, in die Novelle der Erneuerbare Energien Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001; sog. RED II) aufgenommene Bestimmungen Verbesserungen bringen, ist bislang nicht feststellbar.
Flächeneffizienz erneuerbarer Energien – Schlusslicht Bioenergie
Beim Vergleich der verschiedenen Techniken zur Nutzung erneuerbaren Energien ist die jeweilige Flächeninanspruchnahme ein wichtiges Kriterium. Denn insbesondere fruchtbare Flächen sind zunehmend knappe Ressourcen mit entsprechendem Konfliktpotenzial. Verschiedene Studien, wie die „Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, haben schon vor einigen Jahren gezeigt, dass Wind- und Solarenergie der Biomasse in der Flächeneffizienz um ein Vielfaches überlegen sind. Während die Flächeneffizienz der Bioenergie wenig steigerungsfähig ist, sind die Stromerträge von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Unseren Rechnungen zu Folge kann pro Hektar im Jahr rund 40-mal mehr Strom durch Photovoltaik-Neuanlagen (ca. 800 MWh) erzeugt werden, als beispielsweise beim Maiseinsatz in Biogasanlagen (im Mittel 20 MWh). Auch wenn für Photovoltaik zum Ausgleich der fluktuierenden Stromerzeugung Speicherverluste (Annahme: 10% für kurzfristige Batteriespeicherung) oder die Umwandlung in chemische Energieträger (Annahme: 40% Speicher- und Umwandlungsverlust zu PtG) berücksichtigt werden, bleibt die Flächeneffizienz von Bioenergie aus Anbaubiomasse deutlich geringer. Zudem können Wind- und Solarenergie anders als Energiepflanzen auch auf bebauten oder unfruchtbaren Böden genutzt werden. Aufgrund des enormen Bedarfs an fruchtbaren Flächen kann die Anbaubiomasse auch künftig rein rechnerisch nur sehr gering zur Energieversorgung beitragen.