Seit den 1980er Jahren haben sich die klimatischen Verhältnisse in Innenräumen deutlich verändert. Um die Prüfbedingungen von Holzwerkstoffen an den heutigen Stand der Technik anzupassen, wie er durch das AgBB-Schema und die zugehörigen Prüfnormen beschrieben ist, hat das UBA 2016 bis 2018 zusammen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ein Forschungsvorhaben durchgeführt. Protokolle des für dieses Vorhaben eingerichteten Fachbeirates und weitere relevante Dokumente sind auf dieser Webseite verlinkt.
Die wesentlichen Prüfbedingungen für die Marktfähigkeit von Holzwerkstoffen („Prüfverfahren für Holzwerkstoffe“) waren 2016 in Deutschland bereits seit etwa 35 Jahren unverändert.
Das Vorhaben hatte das Ziel, die Prüfbedingungen mit der heutigen Bauweise in Einklang zu bringen und damit Überschreitungen des Innenraumwertes für Formaldehyd von 0,1 ppm durch die Weiterentwicklung der Anforderungen an formaldehydemittierende Produkte zukünftig sicherer zu vermeiden. Dazu bedurfte es eines neuen Prüfverfahrens. Das Forschungsvorhaben wurde durch einen Fachbeirat begleitet, der sich regelmäßig während der Laufzeit getroffen hat.
Im experimentellen Teil des Vorhabens hat die BAM u. a. geprüft, wie hoch Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen unter realitätsnahen Bedingungen werden können. Auch wenn es inzwischen viele formaldehydarme Produkte gibt, waren in der Zeit, als die Studie durchgeführt wurde, auch Produkte auf dem Markt, die höhere Emissionen zeigten. Eine im Rahmen des Forschungsvorhabens eingekaufte Spanplatte zeigte eine so hohe Formaldehydemission, dass sie in Deutschland nicht verkehrsfähig war. Ein Marktüberwachungsverfahren wurde eingeleitet.
Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse wurde folgende Änderung als notwendig erachtet:
Um das der Chemikalien-Verbotsverordnung zugrunde liegende Schutzniveau unter den heutigen Gegebenheiten in Gebäuden einhalten zu können, war die Einführung der horizontalen und europäisch harmonisierten DIN EN 16516 aus UBA-Sicht als neue Prüfnorm („Referenznorm“) für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen unerlässlich. Prüfungen nach der bisherigen Referenznorm DIN EN 717-1 sind auch mit dem neuen Prüfverfahren weiterhin gleichberechtigt möglich. Ergebnisse von Messungen, die nach der EN 717-1 ermittelt werden, sind allerdings mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren. Abgeleitete Verfahren, wie z.B. das Gasanalyseverfahren sollen ebenfalls weiterhin möglich sein. Das BMUV hat diese Änderungen in der Bekanntmachung analytischer Verfahren für Probenahmen und Untersuchungen für die im Anhang der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Stoffe und Stoffgruppen“ im November 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit Januar 2020 gilt in Deutschland dieses neue Referenzprüfverfahren. Nachdem es während der Erarbeitungsphase und teilweise auch direkt nach der Einführung einige Widerstände gab, hat die Holzwerkstoffindustrie die neuen Anforderungen zügig und aus Überzeugung umgesetzt.
Da anfangs viele Detailfragen an das UBA herangetragen wurden, haben wir damals zeitnah FAQ zum Thema veröffentlicht. Diese wurden inzwischen teilweise aktualisiert.
Parallel wurde eine mögliche EU-weite Beschränkung für Formaldehyd unter der REACH-Verordnung verhandelt. Auch dieser Prozess wurde inzwischen beendet und mündete in der neuen europäischen Formaldehyd-Verordnung. Diese Verordnung stellt einen großen Fortschritt bezüglich der Begrenzung von Formaldehydemissionen in Innenräume dar, da sie die erste diesbezügliche europäische Regelung darstellt und somit erstmals EU-weit strenge Grenzwerte einführt. Für Holzwerkstoffe tritt diese Verordnung im August 2026 in Kraft. Die entsprechende nationale Regelung in der Chemikalien-Verbotsverordnung wird damit dann obsolet. Zu der neuen Verordnung wurde in einer europäischen Arbeitsgruppe eine Anleitung zur konkreten Durchführung der Emissionsprüfungen erarbeitet, die bald veröffentlicht werden soll.
Das UBA hat sich neben vielen anderen Beteiligten sowohl bei der Erarbeitung der Verordnung, als auch der Anleitung intensiv mit Kommentaren und Stellungnahmen eingebracht.