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Formaldehyd: Bewertung und Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe

Seit August 2026 gelten in der EU, also auch in Deutschland, die Festlegungen der neuen europäischen Formaldehyd-Verordnung. Zu der neuen Verordnung wurde in einer europäischen Arbeitsgruppe eine Anleitung zur konkreten Durchführung der Emissionsprüfungen erarbeitet. Die bisher in der Chemikalien-Verbotsverordnung enthaltene nationale Regelung wurde gestrichen.

Inhaltsverzeichnis

Formaldehyd und Innenraumluftqualität

Im Juni 2014 hat die EU aufgrund aktueller Erkenntnisse Formaldehyd als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß ⁠CLP⁠ Verordnung) eingestuft. Nähere Informationen zur gesundheitlichen Bewertung, zum Vorkommen und zu möglichen Maßnahmen finden Sie auf unserer Themenseite Formaldehyd. Obwohl rechtliche Regelungen (Gefahrstoffverordnung/Chemikalien-Verbotsverordnung) in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Verringerung der Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen bewirkt haben, sind mit Harnstoff/Formaldehyd-Leimen produzierte Holzwerkstoffe auch wegen der über die Zeit kaum abklingenden Formaldehydemissionen und der häufig großflächigen Anwendung im Hausbau und beim Innenausbau nach wie vor eine bedeutende Emissionsquelle für Formaldehyd in der Innenraumluft.

Hinzu kommt, dass neue und sanierte Gebäude aus energetischen Gründen heute wesentlich dichter sind als Häuser es früher waren. Aus hygienischen Gründen ist ein Luftwechsel von mindestens 0,5 pro Stunde anzustreben. Bei dieser Rate erneuert sich die Raumluft alle 2 Stunden komplett einmal. Solche Werte erreichen moderne Gebäude meist nur mit einer Lüftungsanlage. Oftmals liegt der Luftwechsel bei modernen Häusern nur im Bereich von 0,1 bis 0,2 pro Stunde. Emissionsarmen Holzwerkstoffen kommt daher eine immer größere Bedeutung zu, nicht zuletzt da Schadstoffemissionen aus Bauprodukten durch manuelles Lüften allein nicht immer ausreichend entfernt werden können.

Werte zur Beurteilung der Formaldehydbelastung in Innenräumen

2016 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte [AIR] von Bund und Ländern einen Innenraumrichtwert für Formaldehyd von 100 µg/m³ abgeleitet. Dieser Wert soll auch kurzzeitig, bezogen auf einen Messzeitraum von einer halben Stunde, nicht überschritten werden. Er entspricht dem ⁠WHO⁠-Grenzwert für Formaldehyd aus dem Jahre 2000.

Da Formaldehyd die Tumorhäufigkeit in den oberen Atemwegen nur bei solchen Konzentrationen erhöht, die auch zytotoxisch wirken, charakterisiert diese Wirkung einen „praktischen“ Schwellenwert. Jegliches Risiko im Konzentrationsbereich des so definierten „sicheren“ Wertes und in niedrigeren Konzentrationen ist äußerst gering, kann nicht vom Hintergrundrisiko unterschieden werden und ist damit „praktisch nicht existent", so zumindest die Lesart des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR 2006).

Seit Februar 2015 wird Formaldehyd auch im AgBB-Bewertungsschema mit bewertet. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) befasst sich in Deutschland mit der Frage, inwieweit Materialien und Gegenstände, die in einem Haus verbaut werden, die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Im AgBB-Bewertungsschema gilt für Formaldehyd ein NIK-Wert (NIK steht für niedrigste interessierende Konzentration) von 100 µg/m3.

Europäische Formaldehyd-Verordnung und Guidelines zur Anwendung

Seit August 2026 gelten in der EU, also auch in Deutschland, die Festlegungen der neuen europäischen Formaldehyd-Verordnung. Diese Verordnung stellt einen großen Fortschritt bezüglich der Begrenzung von Formaldehydemissionen in Innenräume dar, da sie die erste diesbezügliche europäische Regelung ist und somit erstmals EU-weit strenge Grenzwerte einführt. Zu der neuen Verordnung wurde in einer europäischen Arbeitsgruppe eine Anleitung zur konkreten Durchführung der Emissionsprüfungen erarbeitet.

Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) ist – nach langer Diskussion - einen anderen Weg bezüglich der Prüfvorschriften gegangen als Deutschland, wo seit 2020 Prüfverfahren zur Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) verankert waren. Bei korrekter und sinnvoller Anwendung der EU-Guidelines ist das Schutzniveau aber in etwa auf dem Level des inzwischen aufgehobenen deutschen Prüfverfahrens. 

Forschungsvorhaben zu Formaldehyd- und VOC-Emissionen aus holzbasierten Bodenbelägen

Der Blaue Engel ist ein zentrales Instrument für die Auswahl von emissionsarmen und umweltfreundlichen Produkten. Um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, ist es daher notwendig, die Vergabekriterien des Blauen Engels regelmäßig einer Revision zu unterziehen und an aktuelle Entwicklungen im Bereich der Produkte, Prüfanforderungen und Bewertungen anzupassen.

Anfang 2026 wurde seitens UBA der Abschlussbericht eines mit dem Bremer Umweltinstitut durchgeführten Forschungsvorhabens zu Formaldehyd- und VOC-Emissionen aus holzbasierten Bodenbelägen veröffentlicht. Dieses Vorhaben soll unter anderem dazu dienen, die Anforderungskriterien des Blauen Engels (insbesondere DE-UZ 176 „Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“) weiterzuentwickeln.

Mit Änderung der deutschen Prüfbedingungen ab 2020 (inzwischen durch die neuen EU-Vorgaben abgelöst) stellte sich die Frage, ob auch holzbasierte Bodenbeläge, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, diese strengere Anforderung erfüllen und ob die für Formaldehyd genannten Prüfbedingungen auch für die Bewertung der weiteren Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (Volatile Organic Compounds VOC) zugrunde gelegt werden können. Hierzu wurden 16 Bodenbeläge in Kurzzeitmessungen über drei Tage und sechs Bodenbeläge - vorrangig Produkte mit Blauem Engel - in Langzeitmessungen über 28 Tage gemäß DIN EN 16516 in den Prüfszenarien ChemVerbotsV und AgBB, sowie fünf Produkte gemäß EN 717-1 vergleichend untersucht. Zuvor war für die Auswahl holzbasierter Bodenbeläge ein Marktüberblick erstellt worden, der sich ebenfalls im Abschlussbericht wiederfindet. Untersucht wurden verschiedene Parkette, MMF- und Laminatböden mit und ohne den Blauen Engel, sowie Dielen aus einem Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff (Wood Plastic Composite WPC) und Brettschichtholz. Da bei den Emissionsprüfungen in Abhängigkeit von der Prüfmusterherstellung und den Prüfkammerbedingungen je nach Produkttyp große Unterschiede im Substanzspektrum und bei den Konzentrationen festgestellt wurden, erfolgten weitere Emissionsprüfungen zur Beurteilung des Emissionsverhaltens der Rückseite und Kanten. 

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