Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die „Bekanntmachung analytischer Verfahren für Probenahmen und Untersuchungen für die in Anlage 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Stoffe und Stoffgruppen“ am 26. November 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 26.11.2018 B2). Die Bekanntmachung enthält eine Liste analytischer Verfahren für die Probenahme und Untersuchung für Formaldehyd sowie für weitere in der Anlage 1 der ChemVerbotsV genannte Stoffe und Stoffgruppen, die wissenschaftlich anerkannten Prüfverfahren entsprechen.
Als neues Referenzverfahren für beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe ist in der Bekanntmachung die DIN EN 16516 benannt. Die Emissionsmessung erfolgt in der Prüfkammer (Luftwechsel 0,5/h, Beladung 1,8 m2/m3, teilweise Schmalflächenversiegelung Umfang/Fläche = 1,5 m/m²), wobei der Mittelwert einer Doppelbestimmung vom 28. Tag als Ausgleichskonzentration gilt. Holzwerkstoffplatten werden mit Vorder- und Rückseite geprüft, wobei beide Seiten in die Berechnung der Beladung eingehen. Als zusätzliches Verfahren ist die DIN EN 717-1 genannt, wobei die nach dieser Norm gemessene Ausgleichskonzentration mit dem Faktor 2,0 zu multiplizieren ist.
Abgeleitete Verfahren sind gemäß Bekanntmachung (BAnz AT 26.11.2018 B2) nur zur Produktionskontrolle geeignet. Hierfür ist eine produktbezogene Herstellerkorrelation zu ermitteln. Diese kann sich an der in Europa bekannten und von Prüfinstituten angewendeten amerikanischen Regulierung „Airborne Toxic Control Measure to Reduce Formaldehyde Emissions from Composite Wood Products“ orientieren.