13. Welche Auswirkungen hat die kommende europäische Formaldehyd-Beschränkung unter REACH auf die ChemVerbotsV?
Im Januar 2019 wurde ein Beschränkungsvorschlag zu Formaldehyd in Erzeugnissen unter REACH REACH von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht. Am 17. Juli 2023 wurde auf dessen Basis eine Änderungsverordnung zur REACH-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht: VERORDNUNG (EU) 2023/1464 der Kommission vom 14. Juli 2023 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Formaldehyd und Formaldehydabspaltern. Nach Ablauf einer Übergangsfrist greifen die europäischen Vorgaben seit dem 6. August 2026. Die Regelungen zu Formaldehyd in der ChemVerbotsV sind seitdem obsolet.