Um die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung zu schützen, sollen festgelegte Formaldehydkonzentration in der Raumluft nicht überschritten werden.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundes und der einzelnen Bundesländer in Deutschland erarbeitet Richtwerte für die gesundheitliche Beurteilung der Innenraumluft. Für Formaldehyd gibt es seit 2016 einen Richtwert von 100 µg/m3. Dieser Wert sollte auch kurzzeitig (30 Minuten) nicht überschritten werden und entspricht ebenso der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat bereits seit vielen Jahren Begrenzungen für die Ausgasung von Stoffen (auch von Formaldehyd) aus Bauprodukten in den Innenraum definiert und regelmäßig aktualisiert. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) setzt diese Bewertungsgrundlagen für innenraumrelevante Bauprodukte im Zulassungsverfahren um.
In Deutschland regelt bisher die Chemikalien-Verbotsverordnung, dass beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe (Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten und Faserplatten) vor Inverkehrbringen geprüft werden müssen. Dabei gilt, dass die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraums 0,1 ml/m3 (entspricht 0,1 ppm bzw. 124 µg/m3) nicht überschreiten soll. In der Chemikalien-Verbotsverordnung ist auch festgelegt, dass Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel mit einem Massengehalt von mehr als 0,2% Formaldehyd nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen (Ausnahme: Industriereiniger). Weitere Details siehe Chemikalien-Verbotsverordnung.
Seit 2020 wird in Deutschland ein neues Prüfverfahren für formaldehydhaltige Holzwerkstoffe in Bezug genommen, mit dem die Prüfbedingungen an die heutigen baulichen Gegebenheiten und realen Beladungsraten angepasst wurden.
Vor kurzen wurde eine EU-weite neue „Formaldehydverordnung“ veröffentlicht. Diese neue Verordnung ist insofern ein großer Fortschritt, als dass es mit deren Inkrafttreten am 06. August 2026 erstmals eine EU-weite Regelung für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und anderen Produkten geben wird. Für die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen tritt die Regelung erst am 06. August 2027 in Kraft. Die neue Verordnung legt folgende Grenzwerte fest:
- 0,062 mg/m³ für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen
- 0,080 mg/m³ für andere Artikel
Als Ergänzung zur Verordnung wird es ein europäisches Guidance-Dokument geben, welches im Detail die erforderlichen Prüfbedingungen beschreibt.
Die nationalen Regelungen in der Chemikalien-Verbotsverordnung zur Marktfähigkeit von Holzwerkstoffen und Möbeln, die diese enthalten, werden mit Inkrafttreten der EU-Verordnung obsolet.