Um die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung zu schützen, sollen festgelegte Formaldehydkonzentration in der Raumluft nicht überschritten werden.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundes und der einzelnen Bundesländer in Deutschland erarbeitet Richtwerte für die gesundheitliche Beurteilung der Innenraumluft. Für Formaldehyd gibt es seit 2016 einen Richtwert von 100 µg/m3. Dieser Wert sollte auch kurzzeitig (30 Minuten) nicht überschritten werden und entspricht ebenso der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat bereits seit vielen Jahren Begrenzungen für die Ausgasung von Stoffen (auch von Formaldehyd) aus Bauprodukten in den Innenraum definiert und regelmäßig aktualisiert. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) setzt diese Bewertungsgrundlagen für innenraumrelevante Bauprodukte im Zulassungsverfahren um.
In Deutschland regelte bis Juli 2026 die Chemikalien-Verbotsverordnung, dass und wie beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe vor dem Inverkehrbringen geprüft werden müssen.
Mit Inkrafttreten einer EU-weiten „Formaldehydverordnung“ am 06. August 2026 gibt es erstmals eine EU-weite Regelung für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und anderen Produkten. Für die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen tritt die Regelung erst am 06. August 2027 in Kraft. Die neue Verordnung legt folgende Grenzwerte fest:
- 0,062 mg/m³ für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen
- 0,080 mg/m³ für andere Artikel
Als Ergänzung zur EU-Verordnung gibt es ein Guidance-Dokument, welches im Detail die erforderlichen Prüfbedingungen beschreibt.
Die nationalen Regelungen in der Chemikalien-Verbotsverordnung zur Marktfähigkeit von Holzwerkstoffen und Möbeln sind seit Inkrafttreten der EU-Verordnung weggefallen.