Autoklimaanlagen mit fluoriertem Kältemittel
Bis 2017 wurde in Fahrzeugklimaanlagen als Kältemittel hauptsächlich das fluorierte Treibhausgas Tetrafluorethan (R134a) eingesetzt. Noch im Jahr 2020 wurden allein in Deutschland etwa 1800 Tonnen des Kältemittels R134a aus Pkw-Klimaanlagen in die Atmosphäre freigesetzt. Dies sind Treibhausgasemissionen in Höhe von 2,6 Millionen Tonnen CO2, das entspricht zum Beispiel dem jährlichen CO2-Ausstoß von 1,2 Millionen Pkw.
Die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verbietet bereits seit 1. Januar 2011 Kältemittel mit einem Treibhauspotential über 150, das heißt auch R134a, in Klimaanlagen neuer Typen von Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen. Seit Januar 2017 gilt das Verbot für die Klimaanlagen aller neuen Fahrzeuge dieser Klassen. Weitere Informationen zur EG-Richtlinie 2006/40 und darauf bezogene Regelungen und Dokumente finden sie unter diesem Link.
Als mögliche alternative Kältemittel wurden Kohlendioxid (CO2) und ein fluorierter Stoff, 2,3,3,3-Tetrafluorpropen (1234yf), von der Automobilindustrie betrachtet. Im Jahr 2020 wurden bereits über 800 Tonnen 1234yf aus Pkw-Klimaanlagen freigesetzt. Diskutiert werden auch einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt fluorfreie Kältemittel und hat CO2 als Kältemittel für Automobilklimaanlagen intensiver untersucht.
Brennbarer fluorierter Ersatzstoff 1234yf
Ersatzstoff für das bisherige Kältemittel R134a ist hauptsächlich das relativ neue brennbare, fluorierte Kältemittel 1234yf. Beim Einsatz des Kältemittels sind seine spezifischen Stoffeigenschaften zu beachten: R1234yf ist brennbar. Im Brandfall und an heißen Oberflächen bildet 1234yf giftige Stoffe wie Fluorwasserstoff und Carbonylfluorid.
1234yf hat ein kleineres Treibhauspotenzial als das alte Kältemittel R134a, liegt aber noch über dem von CO2. Durch die Verwendung des Kältemittels 1234yf in Pkw-Klimaanlagen sinken zwar die treibhausgaswirksamen Emissionen, die Masse des freigesetzten Kältemittels sinkt jedoch nicht. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland bereits über 100 Tonnen 1234yf aus Pkw-Klimaanlagen emittiert. Wenn in einigen Jahren die Umstellung auf 1234yf erfolgt ist, wird die jährliche Emission auf mehrere Tausend Tonnen 1234yf steigen.
In der Atmosphäre zerfällt 1234yf in wenigen Tagen vollständig zur wassergefährdenden, persistenten Trifluoressigsäure (TFA), diese gelangt mit den Niederschlägen in den Boden und die Gewässer. Schon heute gibt es in Deutschland Trinkwasser mit TFA-Gehalten nahe oder über den gesundheitlichen Orientierungswerten. Aus dem Wasser ist TFA durch die üblichen Reinigungsverfahren nicht entfernbar. Einträge von TFA in die Umwelt müssen daher unbedingt vermieden werden. Der Verzicht auf den Einsatz fluorierter Kältemittel ist einer der notwendigen Schritte.
Für den Wärmepumpenbetrieb im Pkw ist 1234yf technisch nicht optimal, da es ohne zusätzlichen energetischen Aufwand bei Außentemperaturen wenig unter null Grad Celsius nicht mehr anwendbar ist.
1234yf-Fahrzeugklimaanlagen können mit klimaschädlicheren Kältemittel wie R134a oder außerhalb Europas sogar mit die Ozonschicht schädigenden Stoffen (FCKW) nachgefüllt werden. In CO2-Klimaanlagen lässt sich nur CO2 als Kältemittel nachfüllen – ein großer Vorteil für die Umwelt.