Zielvereinbarungen
Bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus.
Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen:
- Treibhausgas-Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren.
- Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert.
- Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen.
Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht.
Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben:
- So wurde durch die angepasste und am 22. November 2023 eingeführte Erneuerbare Energie Verordnung der EU das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch von 30 % auf 42,5 % gesteigert mit Ambitionen den Anteil auf 45% zu erhöhen (siehe EU KOM).
- Durch die angepasste Energie-Effizienz Regulierung der EU sind am 10. Oktober 2023 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten erhöht worden. So hat die EU das Ziel für den Endenergieverbrauch auf 11,7 % angehoben. Dies bedeutet für 2030 ein Primärenergieverbrauchsziel von 992.5 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und einem Endenergieverbrauchsziel von 763 Mtoe.
Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier.