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Erstellungsprozess der Treibhausgas-Projektionen

Zeitstrahl für ein ganzes Jahr grob in drei Phasen aufgeteilt.
Der Prozess der Erstellung der Treibhausgas-Projektionen
Quelle: Umweltbundesamt

Die Treibhausgas-Projektionen dienen den Berichtspflichten laut der EU-Governance-Verordnung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz. Sie unterliegen damit vielen Reglungen und Zeitvorgaben, die im Arbeitsprozess beachtet und umgesetzt werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

Für die Erstellung der Projektionen der Bundesregierung beauftragt das Umweltbundesamt (UBA) regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium entsprechend Bundes-Klimaschutzgesetz §5a, das mit einem detaillierten integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2050 auswirkt.


Das UBA koordiniert diese Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und ⁠LULUCF⁠). Entsprechend der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes §5a ist „über die Zusammensetzung, Leistungsbeschreibung und weiteren Vergabebedingungen […] im Einklang mit dem Vergaberecht mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Einvernehmen hergestellt“ worden.

Der jährliche Arbeitsprozess

Der jährliche Arbeitsprozess bis zu den finalen Treibhausgas-Projektionen kann vereinfacht in drei Phasen dargestellt werden:

Phase 1: Abstimmung der Rahmendaten und Instrumente

Die erste Phase ist geprägt von einem breiten fachlichen Austausch zwischen dem unabhängigen Forschungskonsortium, den Wissenschaftler*innen des Umweltbundesamtes und dem Thünen-Institut sowie der Bundesregierung, vertreten durch die Bundesressorts. Ziel ist es, im Verlauf eines ausführlichen schriftlichen und mündlichen Diskussionsprozesses, ein gemeinschaftliches Verständnis zu konsistenten Annahmen und aktuelle Daten für die Berechnungen der Treibhausgas-Projektionen zu erlangen, also den Rahmen der Modellierungen zu definieren.

In der Regel starten diese Prozesse mit schriftlichen Vorschlägen des Forschungskonsortiums. Bei den Instrumenten ist das Konsortium auf die Zusammenarbeit und Informationen der Bundesressorts angewiesen. Dies betrifft beispielsweise konkrete Fördervolumina und die Ausgestaltung von Maßnahmen, da diese zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht öffentlich bekannt sind.

Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses veröffentlicht das Umweltbundesamt in der Reihe „Treibhausgas-Projektionen“.

Phase 2: Modellierung und Sensitivitäten

Nachdem in Phase 1 die für die Modellierung notwendigen Parameter und Annahmen festgelegt wurden, erfolgen jetzt die computergestützten Modellierungsarbeiten durch das beauftragte Forschungskonsortium. Auf Grund der Komplexität und Wechselwirkungen der Sektoren und Modelle finden innerhalb des Konsortiums weitere Abstimmungen und Rückkopplungen statt. Der Austausch zwischen dem Umweltbundesamt und dem Konsortium fokussiert sich in dieser Phase nur auf den Arbeitsfortschritt und die Einhaltung des Zeitplans.

Zum Ende dieser Phase werden ergänzend computergestützte Sensitivitätsanalysen durchgeführt, bei denen die Abhängigkeit der Ergebnisse von einzelnen getroffenen Annahmen untersucht werden. Dadurch sollen mögliche Unsicherheiten eingeordnet werden können.

Zum Ende der Modellierungen, etwa Ende Januar bis Anfang März, erhält das Umweltbundesamt erste Ergebnisse, die durch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden im UBA auf Plausibilität und Konsistenz geprüft werden. Die Qualitätssicherung wird so gewinnbringend ergänzt und ist auch zur Prüfung der Leistungserbringung erforderlich.

Phase 3: Prüfung

Mit dem Papier „Ergebnisse kompakt“ veröffentlicht das Umweltbundesamt bis zum Ablauf des 15. März die ersten zentralen Ergebnisse. In einem standardisierten Format (Berichtstabellen) erfolgt die Übersendung an die EU, welche die Daten prüft und ein Review erstellt. Diese Berichtstabellen werden zusammen mit der Veröffentlichung „Ergebnisse kompakt“ und gegebenenfalls anderen Dokumenten dem Expertenrat für Klimafragen (ERK) zur Prüfung und dem Bundestag zur Information übersendet. Weitere Ergebnisaufbereitungen und Informationen folgen, beispielsweise zur Modelldokumentation. Gleichzeitig erfolgen letzte Anschlussrechnungen, wie zur sozialen Folgenabschätzung, und die Dokumentation der Ergebnisse im Projektionsbericht. Alle zwei Jahre findet darüber hinaus im Rahmen der EU-Berichterstattung ein Qualitätssicherungsprozess der übermittelten Berichtstabellen statt.

Alle Ergebnisse werden in der Reihe „Treibhausgas-Projektionen“ veröffentlicht.

Aktueller Stand des Prozesses

Um den Prozess zum aktullen Berichtszyklus transparent zu machen, findet sich an dieser Stelle der aktuelle Stand.

Februar 2026

09.02.2026 Veröffentlichung der Papiere zu den Rahmendaten und den Instrumenten. Das erste Dokument enthält die übergreifenden Rahmendaten für die Projektionen 2026. Diese umfassen zum einen die demografische und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Zum anderen werden die Energiepreise sowie die Preise für Treibhausgas-Emissionszertifikate abgeleitet. Das zweite Dokument enthält die sektoralen und sektorübergreifenden Klimaschutzinstrumente, die den Projektionsdaten 2026 zugrunde gelegt werden.

Berechnung der Sensitivitäten.

Start des Schreibprozesses für die „Ergebnisse kompakt der Projektionsdaten 2026“.

Januar 2026

23.01.2026 Festlegung der Sensitivitäten, die in den Projektionsdaten 2026 berücksichtigt werden sollen durch das Forschungskonsortium, das Umweltbundesamt und die Bundesressorts BMWE, BMUKN, BMF, BMV, BMWSB, BMLEH und BKAmt.

Dezember 2025

19.12.2025 Veröffentlichung der Rahmendaten für die Treibhausgas-Projektionen 2026 im Data Cube des Umweltbundesamts.

11.12.2025 Erstes Auftakttreffen zur Besprechung potentieller Sensitivitäten für die Projektionen 2026 mit den Wissenschaftler*innen des Konsortiums und des UBA.

November 2025

Start der Modellierung durch das Forschungskonsortium.

Finalisierung der Festlegungen zu Rahmendaten und Endverbrauchspreisen (Eingangsdaten). Prüfung und Kommentierung des Rahmendatengerüsts durch Wissenschaftler*innen des Umweltbundesamts.

Abschluss der Diskussionsphase inklusive Workshops und Start der Datenlieferung von UBA an das Forschungskonsortium.

September 2025

22.09.2025 – 26.09.2025 Sektorengespräche zur Instrumentenbeschreibung & Parametrisierung in den sieben KSG-Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und LULUCF) mit den Wissenschaftler*innen und Expert*innen des UBA, dem Thünen-Institut, dem Konsortium und den Bundesministerien.

08.09.2025 Übersendung des ersten Entwurfs der Vorschläge des Forschungskonsortiums und des Thünen-Instituts zu den zu berücksichtigenden Instrumenten für das Mit-Maßnahmen-Szenario an die Bundesressorts und Wissenschaftler*innen des UBA zur Kommentierung. Beginn einer Phase mit sukzessiv stattfindenden Workshops zu Rahmendaten, Endverbrauchspreisen und zentralen Annahmen.

04.09.2025 Start des neuen Berichtszyklus 2026 mit dem Kick-Off zu den Treibhausgas-Projektionen 2026 mit den Wissenschaftler*innen des UBA, der Projektleitung des Forschungskonsortiums sowie den Expert*innen der Bundesressorts BMWE, BMUKN, BMF, BMV, BMLEH, BMWSB und BKAmt.

August 2024

05.08.2024 Beauftragung der "Politikszenarien XII" (FKZ 37K2442010) an das einzige abgegebene Angebot vom Konsortium bestehend aus Öko-Institut, Fraunhofer ISI, IREES, M-Five, FfE und Prognos. Die Treibhausgas-Projektionen für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft sowie die nicht energiebedingten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft übernimmt das Thünen-Institut als nachgeordnete Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
 

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