Luft
Einfluss der Großflughäfen auf zeitliche und räumliche Verteilungen von Ultrafeinstaub kleiner 100 nm im Großraum Berlin
Seit Oktober 2024 gilt: Ultrafeinstaub unter 100 Nanometer muss europaweit nach EU-Richtlinie gemessen werden neben Feinstaub PM10 und PM2,5. Das ULTRAFLEB-Projekt untersuchte erstmals systematisch, welchen Anteil Großflughäfen an der UFP-Belastung haben (neben Ruß, PM10 und Stickoxiden) - am Beispiel der Berliner Flughäfen Tegel und BER.
Stationäre und mobile Messungen (Kfz, Rad, Drohnen) sowie Modellierungen (2019-2023) zeigen: Direkt am BER trägt der Flughafen über 50% zur UFP-Belastung bei, in angrenzenden Gemeinden bis zu 50%, in Berlin-Süd bis 30% - mit schnellem Abfall zur Stadtmitte. Der modellierte Flughafenbeitrag besteht zum überwiegenden Teil aus flüchtigen Partikeln und damit nicht aus Ruß.