Ablauf einer Umweltrisikobewertung für Tierarzneimittel
Pharmazeutische Unternehmer für Tierarzneimittel müssen zusammen mit ihrem Antrag auf Zulassung beim BVL eine gestufte Umweltbewertung (Environmental Risk Assessment = ERA) einreichen. Das Umweltbundesamt bewertet diese Umweltbewertung für einen Tierarzneimittelwirkstoff zusammen mit den eingereichten Studien zu den ökotoxikologischen Wirkungen und zum Umweltverhalten (z. B. biologischer Abbau im Boden, Adsorption an Bodenbestandteile, siehe: Eintrag und Vorkommen von Tierarzneimitteln in der Umwelt).
Wie die gestufte Umweltbewertung abläuft, ist in zwei VICH-Leitfäden formuliert (VICH = International Cooperation on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Veterinary Medicinal Products). Der erste Leitfaden (VICH GL 6 - Phase I) legt fest, für welche Tierarzneimittelwirkstoffe aufgrund des zu erwartenden Einsatzes überhaupt eine tiefergehende Umweltbewertung (Phase II) durchzuführen ist. Im zweiten Leitfaden (VICH GL 38) sind die Anforderungen an die Phase II der Umweltbewertung formuliert. Die Europäische Arzneimittelagentur hat dazu eine ausführliche technische Anleitung entwickelt, wie die Umweltbewertung durchzuführen ist.
Phase I: Erste Expositionsbetrachtung
Ziel der Phase I ist es, mithilfe eines Entscheidungsbaumes die Tierarzneimittel herauszufiltern, die umweltrelevant sind.
Die Phase I beinhaltet Fragen zur Natur des Wirkstoffs, zur Zieltierart und zum Anwendungsgebiet, zur Anzahl der behandelten Tiere und zur Metabolisierung im Tier.
Folgende Eintragswege von Tierarzneimitteln in die Umwelt werden berücksichtigt:
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Ausbringung von tierarzneimittelhaltiger Gülle auf landwirtschaftlich genutzte Flächen,
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Eintrag auf Böden und in angrenzende Gewässer durch direkte Ausscheidungen von Weidetieren,
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Eintrag auf Böden und in angrenzende Gewässer durch Abfluss nach äußerlicher, lokaler Anwendung (pour-on Lösungen, Dips),
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direkte Einträge in Oberflächengewässer durch Anwendung in Aquakulturen.
Am Ende des Phase I – Entscheidungsbaumes wird die theoretisch zu erwartende Konzentration des Arzneimittelwirkstoffs in der Umwelt (Predicted Environmental Concentration = PEC) berechnet. Diese basiert auf einem "Worst-Case-Szenario", also dem schlechtesten anzunehmenden Fall unter Berücksichtigung folgender Annahmen:
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Behandlung der höchstmöglichen Anzahl Tiere einer Herde mit maximaler Dosis,
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kein Metabolismus im Zieltier,
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kein Abbau in der Umwelt.
Überschreitet der errechnete PEC den Schwellenwert von 100 µg/kg für landwirtschaftlich genutzten Boden oder Grünland oder 1 µg/l im Wasserablauf einer Aquakulturanlage, so ist eine vertiefte Umweltbewertung (Phase II) durchzuführen. Für Wirkstoffe, die für die Behandlung von Endo- und Ektoparasiten in Weidetieren zugelassen werden sollen, ist immer eine vertiefte Umweltbewertung mit Schwerpunkt Dungfauna vorzulegen.
Phase II: Vertiefte Umweltbewertung
Im zweiten Teil der Umweltprüfung wird untersucht, ob die Anwendung des Tierarzneimittels zu einem Risiko für Organismen in Böden, Grundwasser und/oder Oberflächenwasser führen wird (siehe: Umweltwirkungen von Tierarzneimitteln).
Bestimmt werden zum einen der mögliche Abbau in Böden, zum anderen das Umweltverhalten anhand physiko-chemischer Eigenschaften wie Wasserlöslichkeit, Hydrolyse, Photolyse, Oktanol-Wasser Verteilungskoeffizient und Adsorptionsverhalten. Mit Hilfe dieser Informationen kann die in Phase I sehr einfach berechnete zu erwartende Umweltkonzentration (PEC) in Phase II verfeinert werden, um einen realistischeren Eintrag und Verbleib in der Umwelt widerzuspiegeln.
Weiterhin werden mögliche Effekte eines Wirkstoffs auf im Boden lebende Organismen wie Pflanzen und Regenwürmer sowie für die Bodenfunktion wichtige Mikroorganismen untersucht. Bei möglichem Eintrag in Oberflächengewässer werden kurzfristige Effekte auf Algen, Wasserflöhe und Fische getestet (siehe: Umweltwirkungen von Tierarzneimitteln). Aus diesen ökotoxikologischen Tests wird die Effektkonzentration abgeleitet, bei der entweder eine 50%ige Hemmung des Wachstums (Algen und Pflanzen) oder der Bewegung (Wasserflöhe) sowie eine 50%ige Mortalität (Fische) eintritt. Im Regenwurmtest wird die Konzentration bestimmt, bei der kein statistisch signifikanter Effekt auf die Reproduktion zu beobachten ist. Aus diesen Effektkonzentrationen unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors wird die Konzentration ermittelt, bei der keine Effekte zu erwarten sind (Predicted No Effect Concentration = PNEC).