Bei der Verordnung von Tierarzneimitteln auch die Umwelt berücksichtigen
Vor jeder Verordnung eines Tierarzneimittels wird eine Diagnose durch den Tierarzt oder die Tierärztin gestellt. Dabei sollten Landwirtin/-wirt und Tierärztin/-arzt die Notwendigkeit eines jeden Tierarzneimitteleinsatzes kritisch hinterfragen. Hierbei können Tierschutzkriterien, Behandlungsdauer, Genesungschancen und mögliche Alternativen (z. B. Homöopathikaeinsatz oder Nottötung) abgewogen werden.
Ist die Entscheidung zur Anwendung eines Tierarzneimittels gefallen, stehen für die Wahl des richtigen Tierarzneimittels der Behandlungserfolg und das Tierwohl an erster Stelle. Da Tierarzneimittel schlussendlich auch in die Umwelt gelangen (siehe: Eintrag und Vorkommen von Tierarzneimitteln in der Umwelt), gilt es, Umweltaspekte im Auswahlprozess zu beachten. Der Abwägungsprozess der Tierärztinnen/-ärzte bei der Verordnung eines Tierarzneimittels ist komplex. Dabei werden eine Reihe von Entscheidungskriterien (z. B. Wirksamkeit, Verträglichkeit) und Rechtsnormen beachtet (siehe z. B.: BMEL: Tierarzneimittel – Übersicht über die Rechtsgrundlagen(25)) sowie zahlreiche Aspekte (Tierschutz, Verbraucherschutz, Wirtschaftlichkeit usw.) abgewogen, unter denen Umweltschutz nur einer ist.
Bei der Verordnung gibt es oft keine eindeutigen, einfachen Lösungen und verschiedene Ziele stehen im Konflikt miteinander. Zum Beispiel wird bei der Ferkelkastration der Wirkstoff Isofluran durch den Hoftierarzt eingesetzt. Zum einen wird dem Ferkel durch Isofluran eine schmerzfreie Kastration durch Betäubung ermöglicht(26). Zum anderen ist Isofluran ein starkes Treibhausgas und für den Anwender und die Anwenderin gesundheitsgefährdend. Bei wiederholter und vermehrter Exposition können Leberschäden auftreten. Ein weiteres Beispiel sind Antibiotika aus der Gruppe der Sulfonamide, die aufgrund ihrer Mobilität ins Grundwasser gelangen können. Der Ersatz der Sulfonamide durch andere Antibiotikawirkstoffe ist jedoch durch diverse Faktoren limitiert. Dazu gehören u.a. Zulassung eines geeigneten Präparates für die entsprechende Tierart und Indikation, Wirksamkeitsergebnisse aus Antibiogrammen und vorangegangene Therapieversuche im Bestand. Darüber hinaus sind auch für diverse andere Antibiotikawirkstoffe unerwünschte Nebenwirkungen in der Umwelt bekannt. Antibiotikawirkstoffe, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie des Menschen eingestuft wurden, sollten in der Tiermedizin nur sehr restriktiv eingesetzt werden, um das Risiko der Resistenzbildung bei diesen Antibiotika nicht zu forcieren.
Einige Managementverfahren, wie das Rein-Raus-Prinzip in der Ferkelzucht, basieren auf dem Einsatz von Hormonen. So wird Sauen der Wirkstoff Altrenogest verabreicht, um die Brunst zu synchronisieren und damit die Jungsauen in den Zuchtbestand einzugliedern. Dadurch können die Arbeitsabläufe im Betrieb vereinfacht werden, da Reinigung, Desinfektion und Geburtsüberwachung zur selben Zeit anfallen und so optimiert werden können. Allerdings zeigte das Steroidhormon Altrenogest in Laborversuchen starke Effekte auf Fische. Aktuell wird in Forschungsprojekten nach Strategien gesucht, wie dieses Herausforderung im Management ohne den Einsatz umwelt- oder tierschutzkritischer Medikamente gelöst werden kann. Hier kann gegebenenfalls auf eine natürliche Eingliederung der Jungsauen zurückgegriffen werden, um die Umwelt zu schonen. In einem dreiwöchigen Absetz-Rhythmus fällt eine umrauschende Sau automatisch in eine andere Gruppe zurück, wohingegen bei einem vierwöchigen Absetz-Rhythmus die Sau häufig erst durch Medikation wieder in eine Gruppe eingegliedert werden kann. Zumindest aus Sicht der Arzneimittelminimierung ist daher ein sechswöchiger Absetz-Rhythmus sinnvollund empfehlenswert. Außerdem sind ältere Ferkel widerstandfähiger bei der Zusammenstellung in neue Gruppen, da der Kontakt mit anderen Ferkeln auf eine Zeit fällt, in dem das eigene Immunsystem schon besser entwickelt ist.
Für die Umwelt gilt: je weniger Tierarzneimittel eingesetzt werden, desto geringer sind der zu erwartende Umwelteintrag und die resultierenden Effekte. Trotzdem muss die Verringerung des Einsatzes von Tierarzneimitteln nach Vorschrift erfolgen. So ist die Einsparung von Antibiotika durch unvollständige (z. B. abgebrochene oder unterdosierte) Behandlung auch aus Umweltperspektive strikt abzulehnen. Sie steigert das Risiko der Resistenzbildungen bei Mensch, Tier und in der Umwelt und erfordert häufig eine erneute Behandlung mit einem alternativen Antibiotikum. Dennoch kann bei kritischer Verordnung viel für den Umweltschutz getan werden.
Infografik: Umwelt-Checkliste für den Einsatz von Tierarzneimitteln