Schwere Nutzfahrzeuge

Lkws im Stauzum Vergrößern anklicken
Lkws im Stau
Quelle: RRF / Fotolia

Die Schadstoffemissionen von schweren Nutzfahrzeugen, wie Lkws und Bussen, werden durch europaweite Richtlinien und Verordnungen reguliert.

Die europäische Abgas-Gesetzgebung

Ein ähnlicher Stufenplan wie für Pkw ist auch für schwere Nutzfahrzeuge und Busse in Europa definiert. Bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird die ⁠Emission⁠ am kompletten Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand gemessen. Im Unterschied dazu wird bei schweren Nutzfahrzeugen die Emission des Motors auf dem Motorenprüfstand in einer definierten Folge von Betriebszuständen, bezogen auf die im Test verrichtete Arbeit des Motors in g/kWh, gemessen. Die Richtlinie 91/542/EWG definiert die Stufen Euro I (ab 1992/93) und Euro II (ab 1995/96) und Richtlinie 99/96/EG die Stufen Euro III (ab 2000/2001), Euro IV (ab 2005/2006) sowie Euro V (ab 2008/2009). Die zu erwartenden Reduktionen gegenüber der davor geltenden Regelung liegen ähnlich wie bei Diesel-Pkw. Bei Euro V wurde der Stickoxid-Grenzwert von 3,5 auf 2,0 g/kWh herabgesetzt. Die Stufe Euro V wird mit einer Abgasnachbehandlung für die Stickstoffoxidemission realisiert.

Seit dem 31. Dezember 2012 (Typprüfung) bzw. ab dem 31. Dezember 2013 (Serienprüfung) gilt die Abgasnorm Euro VI. Diese wurde unter EG (Nr.) 595/2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit Euro VI werden die Grenzwerte für Lkw bei Partikeln um etwa 67 Prozent und bei Stickstoffoxiden sogar um 80 Prozent gegenüber Euro V gesenkt. Auch ein Grenzwert für die Partikelanzahl wurde mit Euro VI eingeführt.

Datentabelle Grenzwerte der Schadstoffemissionen für LKW und Busse
Grenzwerte Schadstoffemissionen LKW Busse
Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF

Die europäische CO2-Gesetzgebung: Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge

Nach Prognosen des Bundesverkehrsministeriums (⁠BMVI⁠) für das Jahr 2030 werden die Fahrleistungen der Lkw-Flotte auf deutschen Straßen in den kommenden Jahren stark wachsen, wenn nicht ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Bereits in der Vergangenheit waren die Fahrleistungen und auch die Klimagasemissionen deutlich gestiegen. Daher sind Regelungen zur Minderung der Treibhaugasemissionen von schweren Nutzfahrzeugen (SNF) überfällig.

Mit dem Beschluss der Verordnung (EU) 2019/1242 vom 20. Juni 2019 führt die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für SNF ein. Diese sehen vor, dass – basierend auf den Werten einer Vergleichsflotte 2019/20 – die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen pro Kilometer ab 2025 um mindestens 15 % niedriger sein müssen. Ab 2030 gilt als Richtwert eine Verringerung um mindestens 30 % im Vergleich zu 2019/20.

Zunächst werden die vier bedeutendsten SNF-Klassen der Fahrzeugklassen N2 und N3 mit Zielwerten belegt. Um die CO2-Emissionen pro Kilometer zu ermitteln, werden hier die Zugfahrzeuge/Sattelzugmaschinen mit einem Standard-Anhänger bzw. -Trailer von den Herstellern getestet und von Prüforganisationen wie dem TÜV abgenommen, welche wiederum behördlich überwacht werden. In einem zweiten Schritt ist geplant, den Anwendungsbereich auch auf andere SNF, Busse und Anhänger/Auflieger (letztere dann getestet mittels Standard-Zugmaschine) auszuweiten. Ab 2025 müssen Hersteller über die Einhaltung spezifischer ihnen auferlegter Flottenzielwerte berichten. Dabei gelten Anrechnungsfaktoren für Fahrzeuge mit geringen oder Nullemissionen (LEV und ZEV). Bei Nichteinhaltung der Flottenzielwerte müssen die Fahrzeughersteller Geldstrafen zahlen.

Das den Berechnungen der Flottenzielwerte zugrunde liegende Rechentool VECTO (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) wird kontinuierlich an den Stand der Technik wie zum Beispiel die Einführung neuer CO2-mindernder Technologien angepasst. Die momentan dringendste Aktualisierung betrifft batterieelektrische Fahrzeuge. Im Jahr 2022 ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Zielwerte ab 2030 und anderer Anforderungen der Verordnung vorgesehen.