Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Luft
Das Freisetzen von Pflanzenschutzmitteln in die Luft trägt maßgeblich zu deren Verbreitung bei. Das kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. So wurde in einer holländischen Studie gezeigt, dass beim Sprühen der Mittel bis zu 30 Prozent der Wirkstoffe direkt in die Atmosphäre gelangen können. Auch beim Ausbringen von Granulaten oder behandeltem Saatgut können Staubteilchen entstehen, die Pflanzenschutzmittel enthalten (Studien hier und hier). Außerdem kann die Verflüchtigung von Pflanzenschutzmitteln aus Pflanzen, Böden oder Oberflächengewässern noch mehrere Tage nach der Ausbringung anhalten. Selbst Pflanzenschutzmittel, die normalerweise nicht verdampfen, können an Bodenteilchen anhaften und so in die Luft gelangen, wenn diese Bodenteilchen durch den Wind abgetragen werden. Diese Winderosion kann auch noch Tage oder Wochen nach der Ausbringung auftreten. Es gibt verschiedene Faktoren, die beeinflussen, wie viel von einem Pflanzenschutzmittel in die Luft gelangt. Dazu gehören die physikalisch-chemischen Eigenschaften und das Umweltverhalten der Stoffe, die Art der Anwendung (Sprühen, Saatgutbehandlung, Granulat), die örtliche Landschaft und das Wetter (Wind, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Bodentemperatur, Bodenfeuchtigkeit).
Als Kurzstreckentransport wird die Verfrachtung vom Ausbringungsort über eine Distanz zwischen 1 und 1000 Metern vom Ausbringungsort bezeichnet. In unmittelbarer Nähe zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels werden die höchsten Konzentrationen in der Umwelt erwartet. Diese Konzentrationen werden im Rahmen der Standard-Risikobewertung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland mit dem sogenannten EVA-Modell abgeschätzt. Dabei wird mit Standardwerten, den sogenannten Abdrifteckwerten, berechnet, wie viel Pflanzenschutzmittel über die Luft in angrenzende Flächen gelangt. Da dieses Modell auch die Verflüchtigung mit anschließender Ablagerung berücksichtigt, wird so auch das Risiko auf weiter entfernten Flächen und in Gewässern abgedeckt, wo deutlich geringere Konzentrationen zu erwarten sind. Problematisch ist, dass das Modell bislang nur in Deutschland verwendet wird. Zulassungen in anderen Ländern der EU berücksichtigen den Transport über die Verflüchtigung nicht.
Als Ferntransport wird die Verfrachtung vom Ausbringungsort über eine Distanz von 1000 Kilometern und mehr bezeichnet. Um abzuschätzen, wie groß die Neigung eines Pflanzenschutzmittels zum Ferntransport ist, werden in den Zulassungsverfahren relativ einfache Modellierungen auf Basis von Struktur-Wirkungs-Beziehungen herangezogen. Diese Modelle sagen vorher, wie lange sich das Pflanzenschutzmittel in der Gasphase aufhält, bevor es abgebaut wird. Ist mehr als die Hälfte des Mittels innerhalb von zwei Tagen abgebaut, ist der Ferntransport nach den gültigen Europäischen Leitlinien vernachlässigbar. Der Abbau in der Luft kann jedoch verlangsamt werden, wenn sich die Pflanzenschutzmittel an Partikel in der Luft binden. Dies wird von den Modellen nicht berücksichtigt, weshalb die Neigung zum Ferntransport möglicherweise unterschätzt wird. Über diese modellbasierten Abschätzungen hinaus werden im Rahmen von Wirkstoffgenehmigungen auch Messdaten aus entlegenen Gebieten betrachtet. Diese Gebiete liegen fernab von landwirtschaftlichen Einflüssen.
Der Entfernungsbereich zwischen Kurzstrecken- und Ferntransport, also der Transport über mittlere Entfernungen (Mittelsteckentransport), bezieht sich auf Entfernungen von 1 bis 1000 Kilometern vom behandelten Gebiet. Er wird weder im Rahmen der Genehmigung von Wirkstoffen noch bei der Produktzulassung gesondert betrachtet.