DAS-Handlungsfeld Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung

Das Bild zeigt zwei Hände, die mit einem Lineal und einem Stift auf einem auf dem Tisch ausgebreiteten Bebauungsplan liegen.zum Vergrößern anklicken
DAS-Handlungsfeld Raumplanung, Regional- und Stadtentwicklung
Quelle: U. J. Alexander / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung

Raumordnung⁠, Regional- und ⁠Bauleitplanung⁠ können die ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ in zwei wesentliche Richtungen unterstützen. Zum einen können sie auf den jeweiligen Planungsebenen gezielt die Risikovorsorge unterstützen und die Flächennutzung so steuern, dass bestehende oder zu erwartende Klimarisiken z. B. durch extreme ⁠Wetter⁠- und Witterungsereignisse und ihre Folgen gemindert werden. Zum anderen können sie die sich ändernden Nutzungsansprüche und -erfordernisse, die durch den Wandel der klimatischen Rahmenbedingungen entstehen werden, untereinander und mit den landschaftlichen Potenzialen planerisch in Einklang bringen.

Auf den unterschiedlichen Planungsebenen stehen für diese Zwecke verschiedene Instrumente zur Verfügung. Die wesentlichen formalen Instrumente der Raumordnung, d. h. der Landes- und Regionalplanung, die eine übergeordnete Steuerung der Raumentwicklung ermöglichen, sind die Planungskategorien der Vorrang- sowie der Vorbehaltsgebiete. In Vorranggebieten haben bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen Priorität: Damit nicht vereinbare andere raumbedeutsame Nutzungen sind nach einer Ausweisung ausgeschlossen, soweit sie als bestehende Nutzung nicht Bestandsschutz genießen. In Vorranggebieten sind alle berührten Belange bereits letztverbindlich abgewogen. Untergeordnete Planungsebenen können sie nur noch ihrem jeweiligen Planungsmaßstab entsprechend konkretisieren, aber nicht erneut abwägen. Vorbehaltsgebiete entfalten demgegenüber eine geringere Bindungswirkung: Durch die Ausweisung erhalten bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen in den Vorbehaltsgebieten zwar für nachfolgende Abwägungen mit anderen Nutzungen ein besonderes Gewicht; entgegenstehende Nutzungen können in der Abwägung aber höher gewichtet werden und sind daher nicht gänzlich ausgeschlossen.

Anpassungen

RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

RO-R-2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Grundwasser / Trinkwasser

RO-R-3: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz

RO-R-4: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen

RO-R-5: Siedlungs- und Verkehrsfläche

RO-R-6: Siedlungsnutzung in Hochwassergefahrenbereichen – Fallstudie

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