DAS-Handlungsfeld Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung

Quelle: U. J. Alexander / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung können die Anpassung an den Klimawandel in zwei wesentliche Richtungen unterstützen. Zum einen können sie auf den jeweiligen Planungsebenen gezielt die Risikovorsorge unterstützen und die Flächennutzung so steuern, dass bestehende oder zu erwartende Klimarisiken z. B. durch extreme Wetter- und Witterungsereignisse und ihre Folgen gemindert werden. Zum anderen können sie die sich ändernden Nutzungsansprüche und -erfordernisse, die durch den Wandel der klimatischen Rahmenbedingungen entstehen werden, untereinander und mit den landschaftlichen Potenzialen planerisch in Einklang bringen.
Auf den unterschiedlichen Planungsebenen stehen für diese Zwecke verschiedene Instrumente zur Verfügung. Die wesentlichen formalen Instrumente der Raumordnung, d. h. der Landes- und Regionalplanung, die eine übergeordnete Steuerung der Raumentwicklung ermöglichen, sind die Planungskategorien der Vorrang- sowie der Vorbehaltsgebiete. In Vorranggebieten haben bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen Priorität: Damit nicht vereinbare andere raumbedeutsame Nutzungen sind nach einer Ausweisung ausgeschlossen, soweit sie als bestehende Nutzung nicht Bestandsschutz genießen. In Vorranggebieten sind alle berührten Belange bereits letztverbindlich abgewogen. Untergeordnete Planungsebenen können sie nur noch ihrem jeweiligen Planungsmaßstab entsprechend konkretisieren, aber nicht erneut abwägen. Vorbehaltsgebiete entfalten demgegenüber eine geringere Bindungswirkung: Durch die Ausweisung erhalten bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen in den Vorbehaltsgebieten zwar für nachfolgende Abwägungen mit anderen Nutzungen ein besonderes Gewicht; entgegenstehende Nutzungen können in der Abwägung aber höher gewichtet werden und sind daher nicht gänzlich ausgeschlossen.
RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft
RO-R-2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Grundwasser / Trinkwasser
RO-R-3: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz
RO-R-4: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen
RO-R-5: Siedlungs- und Verkehrsfläche
RO-R-6: Siedlungsnutzung in Hochwassergefahrenbereichen – Fallstudie