Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) Gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, beschrieben und bewertet werden.
Quelle: DWA (2017): Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
Kurzlink: www.uba.de/t108802de