Modalitäten der Globalen Bestandsaufnahme
Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen. Im Übereinkommen von Paris wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Fortschritt in Bezug auf die Ziele des Übereinkommens regelmäßig zu überprüfen – die sogenannte Globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake – GST). Die Modalitäten und die Informationsquellen für den GST wurden in einem Beschluss der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dient (CMA-Beschluss 19/CMA.1), festgelegt.
Die Globale Bestandsaufnahme besteht aus drei Phasen:
In der ersten Phase werden Informationen zusammengestellt und aufbereitet. Diese umfassen den Stand der Treibhausgasemissionen, die von den Vertragsparteien unternommenen Minderungsmaßnahmen, die Gesamtwirkung der nationalen Klimaschutzpläne (Nationally Determined Contributions - NDCs), den Stand der Anpassungsbemühungen, die Finanzströme, spezifische Hindernisse und Herausforderungen für Entwicklungsländer, Möglichkeiten zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit bei Minderung und Anpassung sowie Gerechtigkeitsaspekte. Die Informationen werden vom Sekretariat der Klimarahmenkonvention in Syntheseberichten zusammengefasst.
In der zweiten Phase werden die Informationen im Rahmen eines technischen Dialogs bewertet, der aus Workshops, Diskussionen im Format der runden Tische und anderen Aktivitäten besteht, und in den auch der Weltklimarat (IPCC) eingebunden ist.
In der dritten Phase erfolgt eine politische Bewertung der Ergebnisse. Diese findet im Rahmen von Treffen auf hochrangiger politischer Ebene statt und soll Wege für ambitioniertere Maßnahmen und Unterstützung sowie Beispiele guter Praxis aufzeigen. Die drei Phasen erstrecken sich über insgesamt zweieinhalb Jahre; der erste GST wurde im Zeitraum von 2021 bis 2023 durchgeführt. Der zweite GST wird voraussichtlich von 2026 bis 2028 stattfinden.