1H-Benzotriazol
1H-Benzotriazol
CAS-Nr. 95-14-7
1H-Benzotriazol
CAS-Nr. 95-14-7
Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig.
REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe.
Viele Dossiers, die Unternehmen zur Registrierung ihrer Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen müssen, sind fehlerhaft oder unvollständig. Das zeigt eine Überprüfung, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des UBA durchführte.
Video der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewirbt Online-Formular des UBA für REACH-Auskunft
In der letzten Workshopreihe fanden in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 5 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.
Anlässlich des deutschen REACH-Kongresses am 1. und 2. Dezember 2014 zogen Bundesumweltministerium und UBA eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Chemikalien.“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Vorträge des Kongresses stehen nun online zur Verfügung.