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REACH

Chemikalien

1H-Benzotriazol

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

1H-Benzotriazol
CAS-Nr. 95-14-7

zuletzt aktualisiert am
Chemikalien

Neue Grenzwerte für krebserregende PAK in Spielzeug & Co.

gelbe Quietsche-Entchen in türkisblauem Wasser

Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig.

Chemikalien

REACH als zahnloser Tiger?

Kopfhörer auf Notebook

REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe.

Chemikalien

Chemikalienverordnung REACH: Unternehmen müssen nachbessern

Deckblatt des Leitfadens

Viele Dossiers, die Unternehmen zur Registrierung ihrer Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen müssen, sind fehlerhaft oder unvollständig. Das zeigt eine Überprüfung, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des UBA durchführte.

Chemikalien

Workshopreihe Jahre 2015 bis 2017

In der letzten Workshopreihe fanden in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 5 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.

zuletzt aktualisiert am
Chemikalien

Chemikalienrecht: REACH könnte Importerzeugnisse sicherer machen

zwei Frauen in einem Sportraum trainieren mit Gymnastikbällen und Hanteln auf einer Matte

Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.

Chemikalien

8 Jahre EU-Chemikalienverordnung REACH: UBA zieht positive Bilanz

Deckblatt des Leitfadens

Anlässlich des deutschen REACH-Kongresses am 1. und 2. Dezember 2014 zogen Bundesumweltministerium und UBA eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Chemikalien.“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Vorträge des Kongresses stehen nun online zur Verfügung.

Kurzlink: www.uba.de/t12318de