Dapsone
4,4′-Diaminodiphenylsulfon (Dapsone)
CAS-Nr. 80-08-0
4,4′-Diaminodiphenylsulfon (Dapsone)
CAS-Nr. 80-08-0
1H-Benzotriazol
CAS-Nr. 95-14-7
Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig.
REACH als zahnloser Tiger – so zumindest bezeichnet der Deutschlandfunk die Europäische Chemikalienverordnung in der Sendung „Forschung aktuell“ am 03.11.2015. Insbesondere werden Verzögerungen bei der Umsetzung bemängelt - Kritikpunkt ist die fehlende Umsetzung der ECHA-Empfehlungen für zulassungspflichtige Stoffe.
Viele Dossiers, die Unternehmen zur Registrierung ihrer Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen müssen, sind fehlerhaft oder unvollständig. Das zeigt eine Überprüfung, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des UBA durchführte.