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REACH

Chemikalien

Wissenswertes über Nanomaterialien

Nanostruktur

Das Umweltbundesamt unterstützt eine sachlich geführte Diskussion über die Chancen und Risiken der Nanotechnik. Es will einen Beitrag dazu leisten, die Chancen der Nanotechnik für den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern und gleichzeitig die Risiken zu bewerten und zu vermeiden.

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Chemikalien

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Die ⁠REACH-Verordnung⁠ (EG Nr. 1907/2006) und die ⁠CLP⁠-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden zusammen den Kernbereich des europäischen Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.

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Chemikalien

Stoffe – Das UBA in der Stoffregulierung

Das deutsche Chemikaliengesetz benennt das ⁠UBA⁠ als „Bewertungsstelle Umwelt“ unter ⁠REACH⁠. Damit ist das UBA für die Bewertung der Umweltrisiken von Chemikalien zuständig. Für den Verbraucherschutz ist in Deutschland das ⁠Bundesamt für Risikobewertung ⁠ zuständig und für den Arbeitsschutz die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Wirtschaft | Konsum

Problematische Stoffeigenschaften

Wann gilt ein Produkt als schadstoff- und emissionsarm? Welche Umwelteigenschaften sollte ein Produkt darüber hinaus besitzen? Zur Beantwortung dieser Fragen liegen verschiedene Bewertungsansätze vor.

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Wirtschaft | Konsum

Format für die Pflichtkennzeichnung von Stoffen in Bauprodukten

Ab Juli 2013 verlangt die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union eine neue Begleitinformation für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Falls das Bauprodukt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, muss dies angegeben werden. Weiterhin ist - falls zutreffend - ein Sicherheitsdatenblatt beizufügen. Das UBA gibt Ratschläge zum Format dieser neuen Pflichtangaben.

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Chemikalien

Chemikalien / REACH

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

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Chemikalien

REACH Auskunftsrecht für Verbraucher*innen

Großaufnahme eines Strichcodes

Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Mit unserer App ist das einfach! Die App wird in zahlreichen europäischen Ländern angeboten.

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Kurzlink: www.uba.de/t12318de