REACH in der Praxis
Mit dem Projekt und der Workshopreihe "REACH in der Praxis" bietet das Umweltbundesamt Stoffanwendern und Überwachungsbehörden Unterstützung bei der Umsetzung von REACH.
Mit dem Projekt und der Workshopreihe "REACH in der Praxis" bietet das Umweltbundesamt Stoffanwendern und Überwachungsbehörden Unterstützung bei der Umsetzung von REACH.
Wie vom UBA vorgeschlagen, wurden neue Chemikalien in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe nach der EU-Chemikalienverordnung REACH aufgenommen.
Das Umweltbundesamt unterstützt eine sachlich geführte Diskussion über die Chancen und Risiken der Nanotechnik. Es will einen Beitrag dazu leisten, die Chancen der Nanotechnik für den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern und gleichzeitig die Risiken zu bewerten und zu vermeiden.
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden zusammen den Kernbereich des europäischen Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Für Deutschland ist das Umweltbundesamt die sogenannte "Bewertungsstelle Umwelt" in Sachen REACH.
Wann gilt ein Produkt als schadstoff- und emissionsarm? Welche Umwelteigenschaften sollte ein Produkt darüber hinaus besitzen? Zur Beantwortung dieser Fragen liegen verschiedene Bewertungsansätze vor.
Ab Juli 2013 verlangt die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union eine neue Begleitinformation für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Falls das Bauprodukt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, muss dies angegeben werden. Weiterhin ist - falls zutreffend - ein Sicherheitsdatenblatt beizufügen. Das UBA gibt Ratschläge zum Format dieser neuen Pflichtangaben.