Workshopreihe Jahre 2012 bis 2013
In der Workshopreihe fanden in den Jahren 2012 bis 2013 insgesamt 8 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen und Präsentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.
In der Workshopreihe fanden in den Jahren 2012 bis 2013 insgesamt 8 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen und Präsentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.
In der Workshopreihe fanden in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 13 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.
Mit dem Projekt und der Workshopreihe "REACH in der Praxis" bietet das Umweltbundesamt Stoffanwendern und Überwachungsbehörden Unterstützung bei der Umsetzung von REACH.
Wie vom UBA vorgeschlagen, wurden neue Chemikalien in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe nach der EU-Chemikalienverordnung REACH aufgenommen.
Das Umweltbundesamt unterstützt eine sachlich geführte Diskussion über die Chancen und Risiken der Nanotechnik. Es will einen Beitrag dazu leisten, die Chancen der Nanotechnik für den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern und gleichzeitig die Risiken zu bewerten und zu vermeiden.
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden zusammen den Kernbereich des europäischen Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Das deutsche Chemikaliengesetz benennt das UBA als „Bewertungsstelle Umwelt“ unter REACH. Damit ist das UBA für die Bewertung der Umweltrisiken von Chemikalien zuständig. Für den Verbraucherschutz ist in Deutschland das Bundesamt für Risikobewertung zuständig und für den Arbeitsschutz die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Wann gilt ein Produkt als schadstoff- und emissionsarm? Welche Umwelteigenschaften sollte ein Produkt darüber hinaus besitzen? Zur Beantwortung dieser Fragen liegen verschiedene Bewertungsansätze vor.