Chemikalien / REACH
Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Mit unserer App ist das einfach! Die App wird in zahlreichen europäischen Ländern angeboten.
Schadstoffe in Produkten werden in verschiedensten Rechtstexten reguliert. Dabei handelt es sich zum einen um Regelungen, die am Stoff (der Chemikalie) ansetzen, zum anderen um Regelungen, die am Produkt ansetzen. Dementsprechend werden sie entweder dem Stoff- oder dem Produktrecht zugerechnet - teilweise auch dem Abfallrecht, sofern Schadstoffe erst bei der Abfallbehandlung relevant sind.
Für Bauprodukte liegen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verschiedene rechtliche Regelungen vor, die den Schadstoffgehalt oder die Schadstoffemissionen begrenzen. Darüber hinaus existieren weitergehende, freiwillige Instrumente zur Reduktion von Schadstoffen in Bauprodukten.