Die Klimarahmenkonvention steht als Institution für Fragen zu weltweiten Klimaschutzbemühungen in einer langen Reihe von Umweltschutzprogrammen und -vereinbarungen auf globaler Ebene. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas begann Ende der 1980er-Jahre und führte zum Abschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992.
Auf der ersten COP der Klimarahmenkonvention im Frühjahr 1995 in Berlin wurde das „Berliner Mandat” verabschiedet. Es diente als Basis für Verhandlungen über das spätere Kyoto-Protokoll, das im Jahr 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Kyoto, Japan beschlossen wurde. Darin verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens fünf Prozent im Zeitraum zwischen 2008 und 2012, der so genannten ersten Verpflichtungsperiode, gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verringern. Das Kyoto-Protokoll trat im Februar 2005 in Kraft. Nach mehrjährigen intensiven Verhandlungsrunden einigten sich die Vertragsstaaten 2012 in Doha, Katar (COP 18), auf eine zweite Verpflichtungsperiode (2013-2020) und damit die Fortführung des Kyoto-Protokolls. Auf der COP 21 in Paris wurde im Dezember 2015 das Übereinkommen von Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C.
Die Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Prozess, der das Ziel hat, den Schutz des Klimas zu verbessern. Dies zeigt sich an den Beschlüssen der einzelnen COPs. Wesentliche Schritte waren dabei bisher:
- Berlin, Deutschland (COP 1, 1995): Berliner Mandat zur Erarbeitung eines Protokolls mit rechtlich verbindlichen nationalen Minderungszielen; Einrichtung des Sekretariats der Klimarahmenkonvention in Bonn.
- Kyoto, Japan (COP 3, 1997): Verabschiedung des Kyoto-Protokolls als Zusatz zur Klimarahmenkonvention, es enthält erstmals rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für die Industrieländer.
- Marrakesch, Marokko (COP 7, 2001): Festlegung der Durchführungsbestimmungen des Kyoto-Protokolls („Marrakesh Accords“).
- Montreal, Kanada (COP 11, zugleich 1. Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll, 2005): Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über neue Emissionsreduktionsziele für Industriestaaten ab 2013.
- Bali, Indonesien (COP 13, 2007): Beschluss über Verhandlungen zu einem umfassenden Klimaschutzabkommen ab 2013, an dem sich alle Staaten beteiligen (Bali-Roadmap).
- Kopenhagen, Dänemark (COP 15, 2009): Verhandlungen scheitern, Vertragsstaaten finden zudem keinen Konsens über den „Kopenhagen-Accord“.
- Cancún, Mexiko (COP 16, 2010): Wiederaufnahme der Verhandlungen; Einigung auf das zentrale Ziel der internationalen Klimaschutzanstrengungen die Treibhausgasemissionen so zu mindern, dass die globale Temperaturerhöhung die Zwei-Grad-Obergrenze nicht überschreitet.
- Durban, Südafrika (COP 17, 2011): Einigung auf die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Klimaschutzabkommen („Durban Platform“), das 2015 verabschiedet und bis spätestens 2020 wirksam werden soll.
- Doha, Katar (COP 18, 2012): Einigung auf eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll, Diskussion über Verhandlungsfahrplan zum neuen Klimaschutzabkommen.
- Warschau, Polen (COP 19, 2013): Einigung auf wesentliche Eckpunkte zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen; Errichtung eines Mechanismus für Verluste und Schäden; Durchbruch beim Waldschutz.
- Lima, Peru (COP 20, 2014): Grundlage für neuen Weltklimavertrag in Paris gelegt; Aufruf nationale Klimaschutzbeiträge vorzulegen; Einzahlungen von über 10 Mrd. US-Dollar in den Grünen Klimafonds (Green Climate Fonds, GCF).
- Paris, Frankreich (COP 21, 2015): Übereinkommen von Paris verabschiedet; erstmals legen nahezu alle Staaten nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contribution, NDC) vor; 1,5 °C-Obergrenze soll angestrebt werden.
- Marrakesch, Marokko (COP 22, zugleich 1. Konferenz unter dem Übereinkommen von Paris, 2016): Verhandlungen über die technische Ausgestaltung des Übereinkommens von Paris; Start der weltweiten NDC-Partnerschaft unter deutscher und marokkanischer Führung.