Pflanzenschutzmittel können chemisch-synthetisch hergestellte Wirkstoffe oder natürliche bzw. naturidentische Wirkstoffe enthalten. Natürliche Wirkstoffe werden aus Pflanzen, Tieren, Mineralien oder Mikroorganismen gewonnen. Es gibt viele Stoffe, die natürlich vorkommen und seit Jahrhunderten gegen Schädlinge eingesetzt werden. Einige von ihnen wurden später von der Industrie synthetisch nachgebaut. Beide Varianten des Wirkstoffes, die natürliche und die chemisch-synthetische, sind für bestimmte Organismen giftig. Trotzdem sind chemisch-synthetische Stoffe oftmals gefährlicher für die Umwelt, da sie beispielsweise nur schwer abbaubar sind, sich in der Umwelt anreichern oder schon in geringsten Mengen hochtoxisch sind. Ein Beispiel hierfür ist der Wirkstoff Nikotin, der natürlich in Tabakpflanzen vorkommt. 1985 wurde daran angelehnt die Wirkstoff-Gruppe der Neonicotinoide (Griechisch: neo = neu; die Silbe -oid- ist ein Hinweis auf die synthetische Herkunft) synthetisiert und als hochgiftiges Insektizid auf den Markt gebracht. Ein weiteres Beispiel ist der insektizide Wirkstoff Pyrethrin, der natürlich in den Blüten der Wucherblume vorkommt. Seit 1949 wurden etwa 1.000 verschiedene Pyrethroide im Labor synthetisiert. Einige davon haben eine 50-fach stärkere Wirkung als der natürliche Stoff und verbleiben viel länger in der Umwelt. Eine Studie (2022) hat bestätigt, dass die Gesundheits- und Umweltgefahren bei chemisch-synthetischen Wirkstoffen oft höher sind als bei natürlichen Wirkstoffen.
Pflanzenschutzmittel werden gegen verschiedene Schaderreger eingesetzt und in folgende Klassen unterteilt:
- Herbizide (gegen Pflanzen)
- Fungizide (gegen Pilze)
- Insektizide (gegen Insekten)
- Akarizide (gegen Milben / Spinnentiere)
- Rodentizide (gegen Nagetiere)
- Molluskizide (gegen Schnecken)
- Nematizide (gegen Nematoden)
- Wachstumsregler (Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse)
- Vorratsschutzmittel / inerte Gase (gegen Vorratsschädlinge)
Pflanzenschutzmittel werden in unterschiedlicher Form eingesetzt, zum Beispiel als Spritzmittel, als Beizmittel oder als Granulat. Je nach Ausbringungsform können bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Spritznebel, Abriebstäube, Abschwemmungen oder Auswaschungen entstehen. Auf diesen Wegen gelangen Pflanzenschutzmittel von den Anwendungsflächen in die Umwelt und haben zahlreiche negative Effekte auf Biodiversität, Boden, Luft, Oberflächengewässer und Grundwasser. Problematisch sind auch die Nebenwirkungen der Pflanzenschutzmittel auf den Anwendungsflächen selbst. Denn die Kulturpflanzen teilen sich diesen Lebensraum mit zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, die gar nicht bekämpft werden sollen, aber trotzdem von den eingesetzten Mitteln geschädigt oder getötet werden.
Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe sowie Beistoffe. Letztere sollen Herstellung, Lagerung oder Anwendung positiv beeinflussen. Jeder Wirkstoff durchläuft ein europäisches Genehmigungsverfahren, und jedes Pflanzenschutzmittel durchläuft ein nationales Zulassungsverfahren. Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen auf den Markt gebracht werden. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie das Pflanzenschutzgesetz. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bietet eine öffentlich zugängliche Datenbank an, in der alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel aufgeführt werden. Auf der Seite der Europäischen Kommission findet man zudem eine Datenbank mit allen in der EU zugelassenen Wirkstoffen.
Einige Wirkstoffe gelten als besonders gefährlich bzw. als besonders risikoarm:
PBT-Stoffe (Persistent, Bioakkumulierend und Toxisch) und ED (Endokrine Disruptoren): Stoffe, die alle drei Eigenschaften (P, B, T) haben, werden EU-weit nicht genehmigt. Beispiel: Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT). Das Gleiche gilt für Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken (ED). Beispiel: Flufenacet.
CfS-Stoffe (Candidates for Substitution): Stoffe, die nur zwei der drei Eigenschaften (P, B, T) haben, werden für einen verkürzten Zeitraum (7 statt 10 Jahre) genehmigt und sind langfristig durch andere Stoffe zu ersetzen. Beispiel: Kupfer.
Low-Risk-Stoffe: Das sind Wirkstoffe mit geringem Risiko, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Sie werden für einen längeren Zeitraum (15 statt 10 Jahre) genehmigt. Beispiel: Laminarin (= Tang aus Aquakultur)
Grundstoffe: Das sind ungefährliche Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Sie werden zeitlich unbegrenzt genehmigt. Oft sind das Lebensmittel wie zum Beispiel: Sonnenblumenöl, Brennnesseln und Bier.
Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich unterschieden von Pflanzenstärkungsmitteln. Letztere dienen der allgemeinen Gesunderhaltung von Pflanzen und sollen vor bestimmten Beeinträchtigungen schützen. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen und werden lediglich auf ihre Verkehrsfähigkeit geprüft. Das BVL stellt regelmäßig eine Liste aller verkehrsfähigen Pflanzenstärkungsmittel zusammen. Beispiele: Knoblauchspray, Baumwachs, Schnittblumen-Frisch.