Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel müssen in der Europäischen Union genehmigt werden. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen werden national zugelassen, wobei eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen in der EU vorgesehen ist. Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das Umweltbundesamt nimmt die Umweltrisikobewertung vor. weiterlesen