- Emissionen an der Quelle senken
Ozean- und Meeresschutz muss eng mit Klimaschutz verknüpft werden: Die weltweiten CO2-Emissionen sowie Luftschadstoffe müssen verringert und die internationalen Klimaschutzziele erreicht werden, um so Auswirkungen klimabedingter Umweltstressoren – wie die Versauerung der Meere – abzumildern. Zur Senkung der Treibhausgasemissionen hat die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm in 2023 entwickelt und darin die nationalen Treibhausgasminderungsziele im Klimaschutzgesetz festgehalten. Bei der Ausarbeitung des Klimaschutzplans und der Minderungsziele wirkt das Umweltbundesamt unterstützend mit.
- Meeresschutz
Meere und Ozeane müssen vor weiteren schädlichen Einflüssen – wie dem Eintrag von Verschmutzungen – geschützt werden. Je weniger Belastungen auf Meere einwirken, umso eher kann sich die Natur an die bereits unvermeidbaren Veränderungen anpassen („Meeresschutz geht uns alle an“). Weltweit setzt sich Deutschland dafür ein, mindestens 30 Prozent der Ozeane unter Naturschutz zu stellen. Schutzgebiete in der Antarktis und Arktis sollen die Meereslebewesen in den besonders stark von Ozeanversauerung betroffenen Polargebieten schützen. In den Schutzgebieten der Nordsee fördert das Bundesumweltministerium (BMUV) unter anderem Maßnahmen zum Wiederaufbau von Riffen der europäischen Auster. Zudem ist Deutschland Mitglied der Internationalen Korallenschutzinitiative (ICRI) und unterstützt in diesem Rahmen auch Entwicklungsländer bei der Erhaltung und Wiederherstellung von Korallenriffen.
- Forschungsergebnisse effizienter nutzen
Das Problem der Ozeanversauerung ist komplex und die Auswirkungen sowie die Rückkopplungseffekte mit anderen Umweltstressoren sind noch nicht vollständig erforscht und verstanden. Seit etwa 20 Jahren befasst sich die Wissenschaft gezielt mit diesen Themen. In Deutschland wurden mit dem national geförderten Projekt Bioacid zwischen 2009 – 2017 Auswirkungen der Ozeanversauerung auf die Meeresbiologie untersucht.
Weiterer Forschungsbedarf besteht zu Interaktionen von Ozeanversauerung mit anderen Umweltstressoren – zum Beispiel mit dem Temperaturanstieg, der Überdüngung und der Sauerstoffabnahme der Meere sowie Verschmutzungen verschiedener Art.
- Setzen von Leitplanken
Mit dem Sondergutachten über die Zukunft der Meere hat der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung (WBGU) schon 2006 einen Vorschlag unterbreitet, die Ozeanversauerung als eine Art „Leitplanke“ heranzuziehen. D.h. konkret, dass der pH-Wert in den Deckschichten der Meere nicht um mehr als 0,2 Einheiten gegenüber dem vorindustriellen Wert von im Mittel 8,18 absinken darf. Der WBGU gibt weiterhin zu bedenken, dass es erforderlich ist, die räumliche und zeitliche Mittelung, welche sich auf den Leitplankenwert bezieht, weiter zu spezifizieren, da der pH-Wert stark durch natürliche Veränderungen beeinflusst wird. Dafür sind kontinuierliche Messungen und weitere Forschung notwendig.
- Internationale Rahmenbedingungen anpassen
Meere und Ozeane müssen in ihrer Gesamtheit und mit aller Konsequenz mittels völkerrechtlicher Verträge und Abkommen, so von der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) vorgesehen, geschützt werden. Zwei regionale Übereinkommen fokussieren sich auf den Schutz der Nordsee und des Nordostatlantiks (Oslo and Paris Convention; OSPAR) und auf den Schutz der Ostsee (Helsinki Commission; HELCOM). Aufgrund des globalen Handlungsdrucks hinsichtlich der Erderwärmung haben die Vereinten Nationen (UN) 2012 zudem die Initiative „Pakt für die Meere – Gesunde Meere für mehr Wohlstand“ (Oceans Compact) gegründet, welche eine strategische Vision zum Schutz der Meere und der Menschen, deren Lebensunterhalt davon abhängt, beinhaltet.
Mit der Verabschiedung der Globalen Agenda 2030 im Jahr 2015 wurden 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals, SDGs“) als globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten ins Leben gerufen. „SDG 14 beleuchtet den Agendapunkt „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“. Maßgeblich ist hier das Ziel, „die Versauerung des Ozeans auf ein Mindestmaß zu reduzieren und ihre Auswirkungen zu begrenzen“.
Aufgrund der weitreichenden und sich beschleunigenden klimabedingten Veränderungen der marinen Ökosysteme, wurde nach einer Entscheidung des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change; IPCC) der Sonderbericht über Ozean und Kryosphäre erstellt. In diesem werden Beobachtungen und wissenschaftliche Ergebnisse zusammengefasst und Auswirkungen des Klimawandels auf die Ozeane (z. B. Erwärmung, Versauerung, Meeresspiegelanstieg) näher beschrieben.
Im März 2023 konnten die Vereinten Nation sich nach langjährigen Verhandlungen auf ein internationales Meeresschutzabkommen einigen. Mit dem „Biodiversity beyond national jurisdiction (BBNJ)“ sollen nunmehr Voraussetzungen für Schutzgebiete außerhalb der nationalen Gewässer sowie wirksame Umweltverträglichkeitsprüfungen menschlicher Aktivitäten geschaffen werden, um die Artenvielfalt der Hohen See zu schützen und der Klimakrise entgegenzuwirken.
- CO2-Emissionen aktiv entnehmen
Es gibt verschiedene ozeanbasierte Strategien zur Eindämmung des Klimawandels, die zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen beitragen sollen. Diese werden in natürliche (Blue Carbon) und technische Lösungen des marinen Geo-Engineerings eingeteilt. Viele von ihnen befinden sich noch in einem konzeptionellen oder frühen Entwicklungsstadium, und ihre Wirksamkeit und Durchführbarkeit in großem Maßstab ist noch nicht eindeutig nachgewiesen.
Mit der Forschungsmission „Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung“, CDRmare (CDR, Carbondioxide Removal – CO2 Entnahme) wird der Umgang mit der steigenden CO2-Konzentration in der Atmosphäre und möglicher Lösungen dafür aufgegriffen. Das dreijährige Projekt läuft seit 2021. Die Umweltrisiken solcher Ansätze, einschließlich des Potenzials, die Versauerung der Ozeane zu mildern anstatt zu verschärfen, müssen weiter erforscht werden.