Zwischen 2008 und 2023 ist der EEV nach der Definition des Energieeffizienzgesetzes (siehe nächster Absatz) um etwa 12,5 % zurückgegangen, der Trend ist leicht fallend. Dabei ist zu beachten: Da der EEV durch den Energieverbrauch für Wärme- und Kälteversorgung dominiert wird, haben die Witterungsbedingungen einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Verbrauchs.
Der Gesetzgeber hat im Herbst 2023 das „Energieeffizienzgesetz“ (EnEfG) beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 1.867 TWh gesenkt werden soll.
Im „Projektionsbericht 2023 für Deutschland“ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-Szenario). Damit wäre das Ziel des EnEfG bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen.