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Umweltrecht

Die Statue der Justitia
Das Umweltrecht dient der Umsetzung des Umweltschutzes. Das UBA macht dazu Vorschläge.
Quelle: Bilderbox / Fotolia.com

Der Begriff des Umweltrechts bezeichnet alle staatlichen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen.

Inhaltsverzeichnis

Völkerrecht, Europarecht und nationales Recht

Das Umweltrecht umfasst staatliche Regelungen auf verschiedenen Ebenen. Mit den Ebenen sind das Völkerrecht, das Recht der Europäischen Union (EU) und das nationale Recht gemeint.

Zum Umweltvölkerrecht gehören die Vereinbarungen, auf die die Staaten sich untereinander zum Schutz der Umwelt geeinigt haben. Ein Beispiel dafür ist das Pariser Klimaschutzübereinkommen.

Die Regelungen der EU zum Umweltschutz werden auch als Umweltunionsrecht bezeichnet. Hierfür ist etwa die Abfallrahmenrichtlinie ein Beispiel.

Auf nationaler Ebene finden sich Bestimmungen sowohl im Grundgesetz als auch in Gesetzen und Rechtsverordnungen unterhalb des Grundgesetzes. Das Grundgesetz bestimmt etwa in seinem Artikel 20a, dass der Staat durch seine Gesetzgebung die natürlichen Lebensgrundlagen sichern muss. Hieran müssen sich alle nationalen Gesetze und Verordnungen orientieren.

Das nationale Umweltrecht ist zumeist durch das Umweltvölkerrecht und das Umweltunionsrecht geprägt. Denn völkerrechtliche Verträge und Vorschriften des Unionsrechts müssen häufig in das nationale Recht übertragen werden. Dabei hat der Staat oftmals Ermessenspielräume.

In Deutschland regelt das Grundgesetz, dass der Bundesgesetzgeber Gesetze für die meisten Bereiche des Umweltrechts erlässt. In Teilbereichen haben jedoch auch die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Daher gibt es sowohl Bundes- als auch Landesgesetze im Umweltrecht.

Die Gesetze können durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden, wenn dies in den jeweiligen Gesetzen so festgehalten ist. Rechtsverordnungen sind verbindliche Regeln, die von der Bundes- oder Landesregierung erlassen werden. Ein Beispiel hierfür ist das Immissionsschutzrecht. In den Bundesimmissionsschutzverordnungen legt die Bundesregierung Grenzwerte fest. Dazu ist sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ermächtigt.

Gliederung des Umweltrechts

Das Umweltrecht besteht aus zwei Bereichen:

•    dem Kernbereich und
•    dem Fachrecht.

Mit dem Kernbereich sind alle Regelungen gemeint, die gezielt zum Schutz der Umwelt erlassen werden.

Zum anderen werden Umweltschutzregelungen zunehmend auch in das Fachrecht integriert. Als Fachrecht werden die Regelungen bezeichnet, die ursprünglich zu einem anderen Zweck als zum Umweltschutz erlassen wurden. Hierzu zählen zum Beispiel das Energierecht, das Landwirtschaftsrecht, das Verkehrsrecht, das Bergrecht oder auch das Bau- und Planungsrecht.

Der Kernbereich des Umweltrechts

Mit dem Kernbereich sind alle Regelungen gemeint, die gezielt zum Schutz der Umwelt erlassen werden.

Zum anderen werden Umweltschutzregelungen zunehmend auch in das Fachrecht integriert. Als Fachrecht werden die Regelungen bezeichnet, die ursprünglich zu einem anderen Zweck als zum Umweltschutz erlassen wurden. Hierzu zählen zum Beispiel das Energierecht, das Landwirtschaftsrecht, das Verkehrsrecht, das Bergrecht oder auch das Bau- und Planungsrecht.

Die verschiedenen Kategorien des Kernbereichs lassen sich nach der Schutzrichtung der jeweiligen Bestimmungen unterscheiden: Zum Beispiel schützt das Immissionsschutzrecht vor schädlichen Abgasen in der Luft und vor Lärm. Das Gewässerschutzrecht soll gewährleisten, dass genügend sauberes Wasser vorhanden ist. Das Bodenschutzrecht soll den Boden als Lebens- und Nahrungsgrundlage etwa vor Schadstoffeinträgen schützen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch das Naturschutzrecht. Es sorgt dafür, die Eingriffe in die Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden und die Artenvielfalt zu erhalten. Das Kreislaufwirtschaftsrecht hat zum Ziel Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden und wiederzuverwenden. Wo dies nicht möglich ist, regelt es die umweltschonende Beseitigung von Abfällen. Das Chemikalienrecht schützt die Umwelt vor schädlichen Stoffen. Als jüngere Kategorie hat sich das Klimaschutzrecht herausgebildet. Das Klimaschutzrecht soll das Klima vor menschlichen Einwirkungen schützen.

Die Regelungen in den Schutzgesetzen im Kernbereich des Umweltrechts lassen sich auch nach ihrem Anknüpfungspunkt unterscheiden. So gibt es anlagen- und gebietsbezogene Regelungen, etwa im Bundesimmissionsschutzgesetz, umweltmedienbezogene Regelungen, wie etwa im Wasserhaushaltsgesetz, artenbezogene Regelungen, etwa im Bundesnaturschutzgesetz oder stoffbezogene Regelungen wie etwa im Chemikaliengesetz.

Im Kernbereich des Umweltrechts gibt es zudem sehr viele Einzelgesetze. Neben spezifischen Gesetzen in den einzelnen Kategorien gibt es auch Querschnittsgesetze. Hierzu zählen das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das Umweltschadensgesetz.

Instrumente des Umweltrechts

Umweltgesetze nutzen verschiedene Mittel (sogenannte Instrumente), um die Umwelt zu schützen. So kann besser auf unterschiedliche Umweltprobleme reagiert werden. Zu den Instrumenten zählen zum Beispiel umweltbezogene Genehmigungsvorgaben, Ge- und Verbote, Betreiberpflichten, Eingriffsbefugnisse für die zuständigen Verwaltungsbehörden sowie Bußgeld- und Strafvorschriften, mit denen gegen Verstöße vorgegangen werden kann. Letztere bilden das Umweltstrafrecht.

Zunehmend setzt das Umweltrecht auch auf ökonomische Anreize. Hierzu zählt etwa der Emissionshandel im Klimaschutzrecht. Umweltschädliches Verhalten wird somit zum Beispiel teurer.

Vollzug des Umweltrechts und Rechtsschutz

Im Regelfall sind die Länder dafür zuständig, die umweltrechtlichen Regelungen auszuführen, also die Gesetze zu vollziehen. In der Mehrheit der Fälle haben die Länder dann große Entscheidungsspielräume.

Teilweise setzt der Bund Umweltgesetze durch eigene Behörden um. So ist beispielsweise das Umweltbundesamt (UBA) für den Vollzug einzelner Gesetze zuständig.

Gegen behördliche Entscheidungen können sich die Betroffenen vor Gericht wehren. Im Umweltrecht gibt es zudem die Besonderheit, dass auch anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Entscheidungen gerichtlich prüfen lassen können. Diese Möglichkeiten helfen, das Umweltrecht besser durchzusetzen.

Die Rolle des UBA und der anderen Bundesbehörden im Umweltrecht

Das UBA setzt verschiedene umweltrechtliche Regelungen um. Hierzu zählt beispielsweise Emissionszertifikate auszustellen oder Umwelt- und Naturschutzverbände anzuerkennen. Neben dem UBA sind auf Bundesebene das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Umsetzung von Umweltgesetzen zuständig. Das BfN erteilt etwa Ausfuhrgenehmigungen für geschützte Tier- und Pflanzenarten.

In seinem Zuständigkeitsbereich entwickelt das ⁠UBA⁠ Vorschläge für neue Umweltschutzregelungen auf allen Ebenen. Außerdem berät das UBA den Bundesgesetzgeber, wie bestehende Umweltgesetze vereinfacht und vereinheitlicht werden können. Wichtig ist dabei immer, wie die Umwelt bestmöglich geschützt werden kann und wie die Regeln vom Staat so umgesetzt werden können, dass sie wirksam und ohne viel Aufwand funktionieren. Auch an internationalen Verhandlungen zur Weiterentwicklung völkerrechtlicher Übereinkommen im Umweltbereich ist das UBA regelmäßig beteiligt.

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