Sport- und Freizeitanlagen

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Als Sportlärm werden Geräusche bezeichnet, die bei der Sportausübung auf Sportanlagen ausgehen.
Quelle: CC Vision

Die Geräusche von Sport- oder Freizeitanlagen können zu Konflikten in der Nachbarschaft führen, wenn die Abstände zur Wohnbebauung gering sind.

Inhaltsverzeichnis

 

Sport- und Freizeitlärm

Als Sportlärm werden Geräusche bezeichnet, die bei der Sportausübung auf Sportanlagen entstehen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) durch den Lärm von Sportanlagen ist in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. ⁠BImSchV⁠) geregelt. Die Verordnung enthält neben Immissionsrichtwerten auch das Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche, die von Sportanlagen ausgehen. Zudem sind Maßnahmen zur Minderung des Lärms angegeben.

Demgegenüber wird als Freizeitlärm der Lärm von Anlagen bezeichnet, die für Freizeitaktivitäten genutzt werden, wie zum Beispiel Freizeitparks, Skateanlagen und Musikdarbietungen. Freizeitlärm ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Es ist daher zweckmäßig, sich beim Umweltamt des jeweiligen Bundeslandes über die landesspezifischen Regelungen zum Freizeitlärm zu informieren und mögliche Minderungsmaßnahmen zu erörtern. Ausführliche Hinweise zur Beurteilung von Freizeitlärm enthält eine Freizeitlärmrichtline, die die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herausgegeben hat.

 

Geräuschemission von Sport- und Freizeitanlagen

Wie laut Sport- und Freizeitanlagen sind, bestimmen die Größe, Anzahl der Teilanlagen, Anzahl der Spielerinnen und Spieler, Anzahl und Verhalten der Zuschauer sowie die technische Ausrüstung (z. B. Lautsprecher) der Anlage. Die Geräuschemission von diesen Anlagen wird durch den Schallleistungspegel gekennzeichnet. Er ist unabhängig von den äußeren Abmessungen der Anlage und der gewählten Messentfernung. Bei der Nutzung technischer Geräte (z. B. beim Motorsport oder Lautsprecher zur Zuschauerinformation) treten meistens die höchsten Pegel auf. Aus den Schallleistungspegeln lässt sich der Schalldruckpegel am Immissionsort ermitteln. Hierbei müssen die Einflüsse auf den Schallausbreitungsweg berücksichtigt werden. Bei der Berechnung des Beurteilungspegels müssen die Nutzungszeiten der Anlage berücksichtigt werden.

 

Ansprechpartner bei Lärmproblemen

•    Betreiber der Anlage,
•    Kommune und
•    Örtliches Umweltamt

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