Neues AgBB-Schema zur Bewertung von Bauprodukten veröffentlicht

ein Fertigparkett oder -Laminat wird verlegt, dazu wird auf einer Trittschalldämmung ein Klebstoff aufgebracht zum Vergrößern anklicken
Bauprodukte können gesundheitsgefährdende Stoffe in die Raumluft abgeben.
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Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB), dem unter anderem das UBA, Bundes- und Landesbehörden angehören, hat sein Bewertungsschema aktualisiert und neue Erkenntnisse einfließen lassen. Der AgBB betont ausdrücklich die Notwendigkeit der Bewertung, um eine gesundheitlich unbedenkliche Innenraumluftqualität als baurechtliches Schutzziel sicherzustellen.

Bauprodukte für Innenräume, wie Innenputze, Wandfarben oder Laminat, können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in die Raumluft ausdünsten. Deshalb wurden Anforderungen an solche Produkte in der Musterbauordnung (MBO 2016) sowie in der neuen Musterverwaltungsvorschrift MVV TB (Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG),  2017) festgelegt. 

Mit Hilfe der Prüfung und Bewertung nach dem AgBB-Schema 2018 soll sichergestellt werden, dass Bauproduktemissionen flüchtiger organischer Stoffe die Gesundheit nicht gefährden und auch keine unzumutbaren Belästigungen, etwa durch Gerüche, verursachen. Für bestimmte Bauprodukte wie Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen (Lacke, Öle) ist die Prüfung nach dem AgBB-Schema verpflichtend für die Zulassung des Produkts beim Deutschen Institut für Bautechnik. Für andere Produkte wird das Schema von den Herstellern freiwillig angewandt, um die Unbedenklichkeit zu belegen.

Was ist neu?

Im aktualisierten AgBB-Schema 2018 wurden die wissenschaftlichen Grundlagen an den derzeitigen Kenntnisstand angepasst. Neu festgeschrieben ist die Anwendung der europäisch harmonisierten Prüfmethode DIN EN 16516 aus dem Jahr 2018 (Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen - Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft EN 16516:2018). Mit dieser horizontalen, also allgemein für verschiedene Produktgruppen gültigen, Norm werden die Prüfbedingungen weiter präzisiert, um die Zuverlässigkeit und Vergleichspräzision der Messung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Bauprodukten zu erhöhen. Die Prüfnormanwendung ermöglicht zukünftig einen Vergleich zwischen den Angaben über stoffliche Emissionen verschiedener Bauprodukte, wenn diese mit demselben Prüfverfahren erhoben wurden.

Im Rahmen des AgBB-Schema 2018 wurde als neues Kriterium die sensorische Prüfung (Geruchsprüfung) von Bauproduktemissionen eingeführt, wobei die empfundene Intensität unter Beachtung der DIN ISO 16000-28 Ziffer 10.3 sowie der VDI 4302 Blatt 1 zugrunde zu legen ist. Allerdings ist nach dem AgBB-Schema 2018 die Anwendung des Kriteriums sensorische Prüfung nicht verbindlich, sondern stellt ein freiwillig einzusetzendes Instrument dar. 

Als Zeichen für die kontinuierliche Unterstützung der Initiative einer Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern für eine einheitliche europäische Regelung wurden für weitere Stoffe entsprechende EU-LCI Werte in die Liste der NIK-Werte 2018 (NIK = Niedrigste Interessierende Konzentrationen, auf Englisch LCI) übernommen. Bei einigen Stoffen wird die Übernahme der EU-LCI Werte allerdings noch im AgBB diskutiert. Die Stoffe 1-Dodecen (Nr. 2-12) und N-Butyl-2-pyrrolidon (Nr. 12-18) wurden neu in die NIK-Liste 2018 aufgenommen.