Mehr Anlagensicherheit bei Wind, Schnee und Eis
Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, wie etwa Chemiefabriken oder Gefahrstofflager, müssen zukünftig besser gegen Wind, Schnee- und Eislasten gesichert werden. Grundlage ist eine neue Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS), die im Juli 2015 in Deutschland in Kraft trat.
Neue Anlagen in solchen Betriebsbereichen müssen künftig Wind-, Schnee- und Eislasten standhalten, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten. Mit extremen Schneelasten muss künftig im gesamten Bundesgebiet kalkuliert werden. Außerdem sind Vorkehrungen gegen Schwingungen und den Aufprall von Gegenständen bei Sturm zu treffen. Bestehende Anlagen müssen innerhalb von fünf Jahren überprüft und innerhalb von zehn Jahren angepasst werden. Betreibern immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen wird die Anwendung der neuen Anforderungen empfohlen.
Mit der TRAS 320 wird das Zusammenwirken von Bau- und Immissionsschutzrecht bei Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential klargestellt. Zur TRAS 320 sind Hinweise und Erläuterungen sowie ein Forschungsbericht des UBA erschienen.
Associated content
Links
Verwandte Inhalte
Verwandte Publikationen
- Berücksichtigung des Klimawandels in technischen Regeln für Anlagensicherheit
- Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2020
- Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2018 - 2019
- Umfassende systematische Auswertung von Störfällen und sonstigen Ereignissen in industriellen Anlagen, insbesondere mit Auswirkungen auf die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
- Muster-Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemata für Biogaserzeugungsanlagen