2016 hat das Europäische Parlament den Initiativbericht „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“ erarbeitet. Dieser Bericht wird aktuell in den Ausschüssen des Parlamentes diskutiert. Die Initiative bietet einen guten Ansatzpunkt, um bisher erarbeitete umweltrelevante Empfehlungen des Umweltbundesamtes in die Prozesse einzubringen.
Unsere Empfehlungen umfassen
- die Festlegung einer produktspezifischen Mindestlebensdauer bei der Umsetzung der Ökodesignrichtlinie,
- die Einführung einer Informationspflicht zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturservices,
- die Einführung einer Aussagepflicht für Hersteller zur garantierten Lebensdauer ihrer Produkte,
- die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Reparaturdienstleistungen
- und eine bessere Kommunikation eines nachhaltigen Konsums.
Ziel ist es, die UBA-Empfehlungen in den finalen Bericht des Parlamentes mit einfließen zu lassen und somit auch in aktuelle Diskussionen und gesetzgebende Aktivitäten der Europäischen Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspaketes und der Richtlinie zum Onlinewarenhandel einzubringen.