Länderspezifische Anpassungsmaßnahmen sind in der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel benannt. Diese wurden durch die jeweils fachlich zuständigen Ressorts erarbeitet und werden auch in deren eigener Zuständigkeit umgesetzt. Über diese Umsetzung wird regelmäßig in Umsetzungsberichten informiert, die dann auch für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich sind.
Im Rahmen der praktischen Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen ist das Landes-Förderprogramm KLIMA III zu nennen, welches im Juli 2024 veröffentlicht wurde und sehr stark nachgefragt wird. Das Förderprogramm wird aus EFRE-Mitteln finanziert, weist ein Gesamtvolumen von 35 Mio. Euro auf und kann ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels genutzt werden. Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Bewilligungsstelle) gestellt werden. Neben der Förderung von Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements sind im Bereich Klimawandelresilienz beispielsweise Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaanalysen und Hitzeaktionsplänen förderfähig. Zudem werden investive Vorhaben, wie die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer sowie die Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung unterstützt. Nach dem 1. Förderaufruf vom 10.07.2024 wurde am 26.05.2025 der 2. Förderaufruf veröffentlicht.
In der letzten Fassung der Strategie aus 2019 wurden jeweils für die einzelnen betrachteten Sektoren Maßnahmen definiert. Diese Maßnahmen wurden nicht gewichtet bzw. als Schlüsselmaßnahmen definiert, da die Ausgestaltung und Umsetzung jeweils in der personellen und finanziellen Zuständigkeit der einzelnen Ressorts liegen. Über die Umsetzung dieser Maßnahmen wird im Umsetzungsbericht aus 2021 berichtet.
Im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung der Anpassungsstrategie des Landes wird ein separater Maßnahmenplan als Anlage zur Strategie erarbeitet. Auch hier haben die einzelnen Ressorts und weitere Beteiligte, wie die Universitäten und Hochschulen des Landes, ihre Maßnahmen nach einem einheitlichen Formblatt selbst definiert und sind hierbei auch in personeller und finanzieller Verantwortung. Eine Wichtung der Maßnahmen bzw. eine Definition nach Schlüsselmaßnahmen erfolgt deshalb nicht. Aufgrund der besonderen Betroffenheit wurden bislang insbesondere für die Sektoren Wasser, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tier- und Pflanzenwelt, Kommunen und Bildung mehrere Maßnahmen gemeldet. In anderen Sektoren wurden jeweils nur ein oder zwei Maßnahmen definiert.
Die Herausforderungen des Klimawandels und der Anpassung sind so vielfältig und grundsätzlich, dass sie nur dann erfolgreich angegangen werden können, wenn sie als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Mit einer öffentlichen Dialogveranstaltung im November 2024 folgte Sachsen-Anhalt diesem partizipativen Gedanken im Rahmen der Fortschreibung der Anpassungsstrategie und erweiterte somit die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Strategie. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bereits bislang sowohl bei der Erstellung als auch bei den Aktualisierungen/Fortschreibungen der Landesanpassungsstrategie öffentliche Anhörungen jeweils in schriftlicher Form erfolgten. Unterschiedlichste gesellschaftliche Akteure konnten in einem breit angelegten Austausch ihre individuellen Erkenntnisse und Perspektiven rund um die Anpassungsstrategie diskutieren und in den Prozess der Fortschreibung einbringen. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit Hinweise und Anregungen in Form von Stellungnahmen abzugeben. Die Erkenntnisse sollen nunmehr gesichtet und ausgewertet werden und schließlich in die Strategie einfließen. Damit fußt die Strategie – wie bislang auch - auf einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung und partizipiert damit von der vielfältigen Expertise im Land.