Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP)
Auf der „Pariser Klimakonferenz“ (COP 21) im Jahr 2015 einigte sich die Staatengemeinschaft erstmals völkerrechtlich verbindlich darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten, um die verheerendsten absehbaren Folgen des Klimawandels zu verhindern. Sobald wie möglich muss deshalb der globale Scheitelpunkt der Emissionen erreicht werden mit anschließend drastisch sinkenden Emissionen. Außerdem muss in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Dafür soll an erster Stelle durch die Dekarbonisierung unserer Wirtschafts- und Lebensweise der Ausstoß von Treibhausgasemissionen drastisch gesenkt werden. Zusätzlich sollen natürliche Kohlenstoffsenken, wie Wälder oder Moore, die Treibhausgase aus der Atmosphäre binden, erhalten und gestärkt werden. Weitere Ziele sind, die Fähigkeiten der Länder beim Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken (Anpassung) und Finanzströme in Einklang mit einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen.