Gefährliche Stoffe in Bauprodukten: Neuer „Beipackzettel“
Ab sofort ist es einfacher zu erfahren, ob in einem Bauprodukt, etwa in einem PVC-Belag oder in einem Dichtstoff, so genannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ nach der EU-Chemikalienverordnung REACH enthalten sind.
Denn seit dem 1. Juli 2013 muss diese Information Bauprodukten mit dem CE-Zeichen beigefügt werden. Hersteller können für die Deklaration das Muster des UBA verwenden.
Associated content
Links
Verwandte Inhalte
Verwandte Publikationen
- Geruchs- und emissionsarme Produkte für eine gesunde Innenraumluft
- Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen
- Best-Practice-Beispiele im Bereich des nachhaltigen Bauens: Produkte, Gebäude und Quartiere
- Geruchsbeschwerden in Innenräumen - Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche
- Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten