Chlordecon

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Strukturformel von Chlordecon
Quelle: Umweltbundesamt

Chlordecon⁠ (CAS-Nr. 143-50-0 ,2001) gehört zu den ersten zwölf ⁠POP⁠, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ aufgenommen wurden. In der ⁠EU POP-Verordnung⁠ ist es in Anhang I gelistet. Die Anhänge IV und V der EU POP-Verordnung enthalten abfallrechtliche Bestimmungen für Chlordecon.

Chlordecon wurde hauptsächlich als landwirtschaftliches Pestizid verwendet. Es wurde bis 2001 noch als Wirkstoff in einem Produkt zur Bekämpfung der Pharaoameise nach § 18 Infektionsschutzgesetz gelistet, jedoch 2002 auf Betreiben des ⁠UBA⁠ mit Verweis auf die Umsetzung des POP-Protokolls verboten. Derzeit ist global keine Verwendung oder Produktion der Chemikalie bekannt.

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 Chlordecon  Pestizid  POP  Persistente organische Schadstoffe  Stockholmer Übereinkommen  Pflanzenschutzmittel  EU-POP-Verordnung  Biozid