Risikomanagementmaßnahmen für PFC

<>

Es gibt verschiedene Möglichkeiten PFC zu regulieren und somit die Emissionen für Mensch und Umwelt zu vermindern. Das UBA erarbeitet EU-weite Regulierungsvorschläge. Zusätzlich führt das UBA Dialoge mit der Industrie, um freiwillige Maßnahmen zum Umstieg auf fluorfreie Alternativen zu unterstützen.

Wie werden ⁠PFC⁠ geregelt?
Einige PFC mit besorgniserregenden Eigenschaften – wie z.B. Langlebigkeit, Bioakkumulierbarkeit, Wirkung auf die Fortpflanzung und krebserregenden Eigenschaften – werden durch die Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe), die Europäische Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ (EG) Nr. 1907/2006 und die ⁠CLP⁠ (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 reguliert. Für eine stoffspezifische Übersicht siehe Bildergalerie. Weiterführende Informationen sind in den Bewertungsdokumenten und auf der Seite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden.

Welche weiteren internationalen Aktivitäten gibt es zu PFC?
Die ⁠OECD⁠/⁠UNEP⁠ global PFC group hat zum Ziel die Risiken von PFC weltweit zu minimieren und auf internationaler Ebene den Einsatz von weniger bedenklichen Alternativen voranzutreiben. Das ⁠UBA⁠ trägt zu den Aktivitäten der OECD/UNEP global PFC group intensiv bei. Nähere Informationen zu den aktuellen Aktivitäten und Berichten zum Herunterladen sind hier zu finden.

Wie berät das UBA Hersteller und Anwender von PFC?
Das UBA steht mit REACH-Akteuren (Industrievertretern, Vertreter der Behörden in Bund und Ländern und Experten von Forschungs- und Beratungseinrichtungen) im Dialog. Dazu organisierte das UBA z.B. eine Workshopreihe „REACH in der Praxis“ mit Themen wie unter anderem Zukunft der PFC.

Das UBA steht im ständigen Dialog mit Herstellern und Anwendern von Feuerlöschmitteln. Ziel ist es, die Verwendung von PFC-haltigen Löschmittel zu reduzieren und diese durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken zu ersetzen. Spezielle PFC haltige Löschmittel sollten höchstens bei wenigen, sehr kritischen Bränden, z.B. zur Löschung von Flüssigkeitsbränden in Raffinerien oder Chemieanlagen eingesetzt werden und sachgerecht entsorgt werden. Das UBA hat gemeinsam mit den Feuerwehrverbänden und Löschmittelherstellern einen Ratgeber zum umweltschonenden Einsatz fluorhaltiger Schaumlöschmittel veröffentlicht. Weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden.


Weitere UBA-Aktivitäten zu PFC:
Die Kommission Human-Biomonitoring des UBA hat HBM-I-Werte für Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) im Blutplasma abgeleitet.

Das UBA hat Stellung zu PFC im Trinkwasser genommen und hat dabei Trinkwasser-Leitwerte oder Gesundheitliche Orientierungswerte für bestimmte PFC abgleitet.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 PFC  Feuerlöschmittel  Europäische REACH-Verordnung  CLP  Stockholm Konvention  OECD