PFAS in Feuerlöschmitteln

Ein Feuerwehrmann hält den Schlauch, aus dem Schaumlöschmittel quillt, im Hintergrund ist Feuerzum Vergrößern anklicken
Durch die Verwendung von Feuerlöschschäumen können PFAS direkt in die Umwelt gelangen.
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Derzeit werden noch vielfach PFAS in Feuerlöschschäumen eingesetzt. Das UBA empfiehlt aufgrund ihrer besorgniserregenden Eigenschaften, fluorfreie Alternativen einzusetzen. Fluorhaltige Löschmittel sollten nur bei Bränden eingesetzt werden, für die derzeit noch keine ausreichend wirksamen Alternativen verfügbar sind.

Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen in Feuerlöschmitteln – ein Problem für Mensch und Umwelt

Zur erfolgreichen Brandbekämpfung, insbesondere von Bränden der Brandklasse B (Brände von Flüssigkeiten und schmelzenden Feststoffen), werden häufig Feuerlöschmittel eingesetzt, die ⁠PFAS⁠ enthalten. Der Nutzen dieser Löschmittel ist unbestritten, jedoch stehen diesem die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt entgegen:

  • PFAS in Löschmitteln sind extrem beständig. Wenn AFFF-Löschschäume (wasserfilmbildende Schaumlöschmittel) im Boden versickern, wird der Boden mit PFAS verunreinigt. Im Laufe der Zeit migrieren PFAS in das darunter liegende Grundwasser. Es kann Wochen bis Jahrzehnte dauern, bis diese langlebigen Stoffe im Grundwasser messbar sind. Die Reinigung des Grundwassers und die Auskofferung des verunreinigten Bodens sind aufwendig und teuer.
  • Einsätze von AFFF-Löschmitteln haben bereits zur Sperrung von Trinkwasserbrunnen geführt. Auch einzelne Seen mussten bereits wegen erhöhter PFAS-Werte gesperrt werden und der Verzehr von Fisch aus solchen Seen wurde bereits behördlich untersagt. Ein Beispiel dafür ist der Lambertus-See, in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens.
  • Die PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser sind in einer Bestandsaufnahme in Nordrhein Westfalen in nahezu zwei Dritteln der bekannten Schadensfälle auf den Einsatz von PFAS-haltigen Löschschaum zurückzuführen.

Zur Reduzierung der Gefahren für die Umwelt, ausgehend von PFAS-haltigen Löschmitteln, empfiehlt das Umweltbundesamt folgende Leitlinien:

  1. PFAS-haltige Löschmittel durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken ersetzen. Wo dies noch nicht möglich ist, gilt:
  2. PFAS-haltige Löschmittel vermeiden, d.h. den Einsatz fluorhaltiger Löschmittel auf die Brandfälle begrenzen, wo derzeit noch keine ausreichend wirksamen Alternativen verfügbar sind. Wo es zum unvermeidlichen Einsatz kommt, gilt:
  3. Löschwasser von PFAS-haltigen Löschmitteln auffangen und ordnungsgemäß entsorgen.

Dialog zwischen Herstellern, Anwendern und Umweltbundesamt

Seit 2008 steht das Umweltbundesamt mit dem Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa), dem Werkfeuerwehrverband und verschiedenen weiteren Feuerwehrverbänden im Dialog. Gemeinsam wurde u.a. eine Beitragsserie in der vfdb-Zeitschrift (Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) veröffentlich und ein Merkblatt („Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend einsetzten“) erstellt.

Häufige Fragen

1. Welche Grenzwerte gelten für PFAS in Löschmitteln?

Perfluoroktansulfonsäure (⁠PFOS⁠) darf weder als ⁠Stoff⁠ noch als Bestandteil von Gemischen in einer Konzentration von ≥ 10 mg/kg (0,001 Gew.-%) in Verkehr gebracht oder verwendet werden (Verordnung (EU) Nr. 757/2010). 

Ab dem 4. Juli 2020 gilt eine EU-weite Beschränkung für Perfluoroktansäure (⁠PFOA⁠), deren Salze und Stoffe, die zu ⁠PFOA⁠ abgebaut werden können. Folgende Grenzwerte müssen dann in neuen Produkten eingehalten werden: 25 ⁠ppb⁠ PFOA und Salze, 1000 ppb für PFOA verwandte Verbindungen (z.B. Vorläuferverbindungen). Feuerlöschschaumgemische, die vor dem 4. Juli 2020 auf dem Markt waren, dürfen aufgebraucht werden. Zusätzlich zu dieser EU-weiten Regulierung wurden PFOA und Stoffe, die zu PFOA abgebaut werden können, in den Anhang A der Stockholm Konvention aufgenommen. Folge ist eine globale Regulierung, welche enger gefasst ist, als die derzeitige EU-weite Beschränkung. 2020 wurde diese Regulierung auch in EU-Recht umgesetzt.

Seit dem 25. Februar 2023 dürfen C9-C14 PFCA, deren Salze und Vorläuferverbindungen (d.h. solche die zu C9-C14 PFCAs abbauen können) nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem ⁠Gemisch⁠ oder in einem ⁠Erzeugnis⁠ verwendet, gelten Grenzwerte von 25 ⁠ppb⁠ (parts per billion, entspricht zum Beispiel 25 µg/l) für die Summe C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ppb für die Summe ihrer Vorläuferverbindungen. Für die Verwendung von C9-C14 PFCA in Feuerlöschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B, welche bereits in ortsfesten oder mobilen Systemen installiert sind, gilt eine Ausnahme bis zum 04. Juli 2025. Die Feuerlöschschäume dürfen jedoch nicht für Ausbildungszwecke verwendet werden.

Aus Sicht des Umweltbundesamtes weisen auch kurzkettige PFAS besorgniserregende Eigenschaften auf. Deswegen hat das Umweltbundesamt auch für diese Vertreter eine EU-weite Regulierung vorgeschlagen. Zudem hat die Europäische Chemikalienagentur einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung aller PFAS in Feuerlöschschäumen erarbeitet.

2. Wann sollten grundsätzlich keine PFAS-haltigen Löschmittel eingesetzt werden?

Bei Übungen sollten grundsätzlich keine PFAS-haltigen Schäume verwendet werden. Auf dem Markt gibt es dafür spezielle PFAS-freie Übungsschäume, um für den Ernstfall zu proben. 

In Schaumlöschmitteln werden PFAS eingesetzt, um die Bildung eines hitzeresistenten dünnen Wasserfilms auf der Oberfläche des Brandes zu erreichen. Allerdings kann diese Wasserfilmbildung nicht bei Bränden jeder Art erreicht werden. Deswegen gibt es verschiedene Anwendungsgebiete in denen  herkömmliche Protein- oder Mehrbereichsschaummittel erfolgreich zur Brandbekämpfung eingesetzt werden, z. B.

  • bei Bränden der Brandklasse A, Papierlager, holzverarbeitende-und Textilindustrie;
  • bei Bränden von Altreifen, Heizöl, Hausmülldeponien, -sortier- oder -verbrennungsanlagen,
  • wenn Erfahrungen oder Nachweise über eine wirkungsvolle Brandbekämpfung mit diesen Schaummitteln vorliegen,
  • wenn stationäre Anlagen dafür ausgelegt sind oder das Brandschutzkonzept es vorsieht

Weiterhin gibt es seit einiger Zeit verschiedene fluorfreie Produkte auf dem Markt, welche nach Industriestandards getestet wurden und in Brandfällen verwendet werden können, in denen zuvor PFAS-haltige Schaumlöschmittel genutzt wurden. Dementsprechend ist es sehr wichtig zu überprüfen, ob fluorhaltige Schaumlöschmittel im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Umweltgefährdung in einem Brandfall das geeignete Mittel der Wahl darstellen oder fluorfreie Schaumlöschmittel die bessere Alternative sind.

3. Welche fluorhaltigen Verbindungen sind in Schaumlöschmitteln enthalten?

PFOS⁠ wird seit mehreren Jahren nicht mehr in Löschmitteln verwendet, kann jedoch in älteren Schaummitteln in höheren Konzentrationen enthalten sein. Anstelle von PFOS werden in fluorhaltigen Schaumlöschmitteln andere PFAS eingesetzt, die häufig auch als Telomere, Fluortelomeralkohole oder fluorhaltige Betaine bezeichnet werden.

4. Welche Schaumlöschmittel enthalten PFAS?

Fluorhaltige und fluorfreie Löschmittel sind an ihrer Kennzeichnung zu unterscheiden:

Fluorhaltige Schaumlöschmittel

  • AFFF – wasserfilmbildende Schaummittel
  • AFFF (AR) -alkoholbeständig
  • FP - Fluor-Proteinschaummittel
  • FP (AR) -alkoholbeständig
  • FFFP – wasserfilmbildende Fluor-Proteinschaummittel
  • FFFP (AR) -alkoholbeständig

Fluorfreie Schaumlöschmittel

  • P - Proteinschaummittel
    P (AR) -alkoholbeständig
  • S - Synthetische oder Mehrbereichschaummittel
    S (AR) –alkoholbeständig

5. Sind Schaumlöschmittel, die auf Fluortelomeralkoholen basieren, ungefährlich für Mensch und Umwelt?

PFOS- und PFOA-freie Schaumlöschmittel, die Fluortelomeralkohole oder andere per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen enthalten, werden in der Umwelt zu stabilen kaum abbaubaren PFAS umgewandelt. Das Umweltbundesamt sieht diese Alternativen daher ebenfalls kritisch.

6. Was ist bei einem unvermeidlichen Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln zu beachten?

Es gilt zuerst abzuwägen, ob PFAS-haltige Löschmittel zur erfolgreichen Brandbekämpfung notwendig sind. Für bestimmte Anwendungsgebiete können herkömmliche Protein- oder Mehrbereichsschaummittel erfolgreich eingesetzt werden. Hier muss die Aufklärung der Verantwortlichen noch gestärkt werden. Bei Übungen und Tests muss auf den Einsatz PFAS-haltiger Löschmittel verzichtet werden. Kommt es jedoch zum unvermeidlichen Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln, ist auf die sachgerechte Entsorgung zu achten. In Werken und in stationären betrieblichen Anlagen sind geeignete Löschwasserrückhalteinrichtungen vorzusehen und anzuwenden. Im mobilen Einsatz sind die Löschwässer, soweit möglich, einzudämmen, aufzunehmen und zu entsorgen. In Zweifelsfällen sind die notwendigen Maßnahmen mit den zuständigen Umweltämtern abzustimmen.

7. Warum ist die Nutzung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen so besorgniserregend für die Umwelt?

Beim unkontrollierten Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschmitteln gelangen PFAS ins Oberflächenwasser oder durch Versickerung im Boden ins Grundwasser. Ebenfalls ins Grundwasser können PFAS über Uferfiltration (über Gewässersohle und Gewässerufer) aus belasteten Gewässern gelangen. Weder biotische Prozesse (Bakterien) noch abiotische Prozesse (Wasser, Luft, Licht) können zum Abbau der PFAS beitragen. Somit verbleiben diese Chemikalien sehr lange in der Umwelt und werden über Flüsse und Meere sowie über die Luft global verteilt. Weitere Informationen zu besorgniserregenden Eigenschaften von PFAS