Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Rechtsschutz

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Worum geht es in der UBA-Studie „Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“?

Die Studie hat die Effektivität der Umweltverbandsklage untersucht. Dabei ging es vor allem darum zu beantworten, inwieweit Rechtsbehelfe und auch bereits die Möglichkeit, diese einzulegen, auf die Entscheidungen von Vorhabenträgern, Genehmigungsbehörden und Verbände wirken. Dazu erfassten die Forschungsnehmer im Zeitraum 12/2006 bis 04/2012 alle Rechtsbehelfsverfahren und werteten diese aus. Der …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Ist die Umweltklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ein effektives Instrument für einen wirksamen Umweltschutz?

Wirksamer Umweltschutz bedarf der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Beschwerden aus der Bevölkerung können dazu beitragen, die mangelnde Umsetzung von umweltrechtlichen Vorschriften aufzudecken. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Möglichkeit besteht, insbesondere Verwaltungsentscheidungen über die Zulassung bestimmter Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen gegebenenfalls …

zuletzt aktualisiert am

Warum dürfen anerkannte Umweltvereinigungen als „Anwalt der Umwelt“ vor Gericht klagen?

Die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, ist ein in Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes festgelegtes Grundrecht für alle von einer Verwaltungsentscheidung betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die umweltrechtliche Verbandsklage weitet diesen Rechtsschutz in Bereichen aus, wo die direkt Betroffenen selbst nicht bzw. nicht ohne Weiteres selbst klagen können, zum Beispiel weil die Umwelt …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Rechtsschutz und Verbandsklage

Außenansicht des Bundesverwaltungsgerichts vor blauem Himmel

Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gegen eine Behördenentscheidung ist zunächst der Widerspruch bei der Behörde und gegen einen Widerspruchsbescheid die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t338de