Einträge von Luftschadstoffen
Die Belastung der Luft mit Schadstoffen nahm in den vergangenen 25 Jahren deutlich ab. Mittlerweile gibt es in Deutschland keine Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Blei und PM mehr. Trotzdem ist die Belastung in Bezug auf die menschliche Gesundheit vielerorts noch zu hoch: So liegen die Konzentrationen oft über den Richtwerten der WHO.
Die Staaten der Europäischen Union haben einheitliche Regelungen zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität ausgearbeitet. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa aus dem Jahr 2008, mit der die bisherigen Richtlinien zur Luftqualität einer Revision unterzogen wurden.
Umweltzonen sind eines von mehreren Instrumenten zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen. Da die aktuell einzuhaltenden Luftqualitätsgrenzwerte mittlerweile an allen Messstationen in Deutschland unterschritten werden, heben immer mehr Städte und Kommunen ihre Umweltzonen auf. Ab 2030 sind deutlich strengere Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten, so dass sie an Relevanz gewinnen könnten.
Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm.
Der Artikel gibt einen Überblick über die Forschungsberichte und nationalen Programme seit dem Jahr 2001, dem Jahr des Inkrafttretens der alten NEC-Richtlinie, bis zum Inkrafttreten der neuen NEC-Richtlinie im Jahr 2016.
Die Luftreinhaltung hat ein klares Ziel, das im sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft folgendermaßen formuliert wurde: „Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht.”