Wasserrahmenrichtlinie
Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen.
Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen.
Branchenspezifische Leitfäden für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen in der Zellulose- und Papierindustrie.
Unfälle in Raffinerien sind ein besonderes Risiko für Gewässer und Grundwasser. Daher ist ein effizientes Sicherheitsmanagement notwendig.
Industrieunfälle, welche internationale Gewässer betreffen, können die Wasserversorgung und Ökosysteme vieler Länder gefährden. Daher ist eine grenzüberschreitende, gemeinsame Notfallplanung notwendig. Diese Checklisten bieten einen systematischen und einheitlichen Ansatz um das Risiko einer grenzübergreifenden Gewässerverschmutzung zu identifizieren und zu bewerten.
Die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) soll die Gewässer europaweit von relevanten, gefährlichen Stoffen entlasten. Für 20 prioritäre gefährliche Stoffe legte die EU Umweltqualitätsziele fest, die bis 2015 einzuhalten sind.
Basierend auf den Empfehlungen der Flussgebietskommissionen (UNECE) entstanden Checklisten, die es ermöglichen die Grundsicherheit einfacher Industrieanlagen mit wassergefährdenden Stoffen sowie die erweiterte Anlagensicherheit komplexer Betriebe zu prüfen.
Wasserversorger sollen eine hochwertige Trinkwasserversorgung sicherstellen. Dafür übernehmen sie auch „vorsorgende Leistungen im Gewässer- und Gesundheitsschutz“. Das Bundesumwelt- und das Bundesgesundheitsministerium haben das Leistungsspektrum jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.