Symposium zur umweltrechtlichen Verbandsklage 2024
Die Veranstaltung wird vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Auftrag des Umweltbundesamtes ausgerichtet und ist Teil des FuE-Vorhabens „Wissenschaftliche Unterstützung des Umweltrechtsschutzes in der 20. Legislaturperiode“. Die Veranstaltung richtet sich an Abgeordnete, Gerichte, Behörden, Anwält*innen, die Wissenschaft, Umweltverbände, Wirtschaftsverbände und Vorhabenträger.
Die umweltrechtliche Verbandsklage ist seit vielen Jahrzehnten ein in Deutschland genutztes Instrument eines kleineren Teils der anerkannten Umweltverbände. Das Verbandsklagerecht, also das Recht, stellvertretend für Umwelt und Natur Rechte vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen, ist mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) von 2017 deutlich ausgeweitet worden und umfasst inzwischen nahezu alle Gegenstände des Umweltrechts.
Die Unterzeichnerstaaten der Aarhus-Konvention sowie der europäische Gesetzgeber haben den Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten vorgesehen, um neben dem Staat weitere Interessengruppen in die Durchsetzung des Umweltrechts einzubinden. In dieser zweitägigen Veranstaltung diskutieren wir die Wirksamkeit umweltrechtlicher Verbandsklagen als Instrument zum Schutz der Umwelt und über die Durchsetzung des Umweltrechts hinaus. Trotz des nachweisbaren rechtlichen Erfolgs dieser Klagen stellt sich die Frage, inwieweit sie zu praktischen Verbesserungen im Umwelt- und Naturschutz beitragen.
Das Symposium beleuchtet rechts-, verwaltungs- und politikwissenschaftliche Perspektiven, ergänzt durch praktische Erfahrungen von Umweltverbänden. Außerdem werden die neuesten rechtsempirischen Ergebnisse des laufenden Forschungsprojekts zu umweltrechtlichen Verbandsklagen aus dem Zeitraum von 2021 bis 2023 vorgestellt. Vor diesem Hintergrund soll die angekündigte Novelle des UmwRG im Kontext der gegenwärtigen umweltrechtlichen Entwicklungen erörtert werden.