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Verbandsklage

Wirtschaft | Konsum

Nutzungsdauer von Produkten

Das Bild zeigt einen Müllberg aus Waschmaschinen.

Produkte müssen länger genutzt werden, um Ressourcen zu sparen. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden Strategien für eine solche Verlängerung der Nutzung weiterentwickelt. So könnten unter anderem eine Herstellergarantieaussagepflicht auf EU-Ebene festgelegt, die Fristen im Gewährleistungsrecht verlängert oder Rahmenbedingungen für Reparaturen verbessert werden.

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20 Jahre Aarhus-Konvention: Bürgerbeteiligung im Umweltschutz

Verschiedene Nationalfahnen vor einem Haus.

Die Aarhus-Konvention vermittelt Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsrechte im Umweltschutz. In diesem Jahr wird dieses internationale Umweltabkommen 20 Jahre alt. Welche Rechte Bürgerinnen und Bürger haben und wie sie diese wahrnehmen können, erläutert eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU).

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100. Umweltverband als „Anwalt für die Umwelt“ anerkannt

mehrere A4-Blätter, darauf eine Lupe, zu lesen ist "Umweltbundesamt: anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen"

Mit der Anerkennung der „Naturschutzinitiative e. V.“ am 14.11.2017 hat das UBA die 100. Anerkennung als Umweltvereinigung ausgesprochen. Die auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigungen können als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht auftreten. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob umweltrelevante Behördenentscheidungen rechtmäßig ergangen sind.

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Hinweise zur Antragstellung

Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung.

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Voraussetzungen der Anerkennung

Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Rechtlicher Hintergrund des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz enthält Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Es schafft besondere Klagerechte für anerkannte Umweltvereinigungen.

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Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Logo der Anerkennungsstelle für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig.

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Kurzlink: www.uba.de/t36470de