Parlamentarischer Abend: Umweltverbandsklage im Gespräch
Das Umweltbundesamt und das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. (UfU) laden herzlich zu einer Podiumsdiskussion über die Umweltverbandsklage ein. Eingeleitet wird die Diskussion durch zwei Vorträge namhafter Kenner der Umweltverbandsklage.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des in diesem Jahr gestarteten UBA-Forschungsprojekts „Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode“ statt.
Die Klagen anerkannter Umweltvereinigungen wie BUND und NABU im Zusammenhang mit Großprojekten werden in der Öffentlichkeit unterschiedlich wahrgenommen. Das Tauziehen um den Hambacher Forst oder den Bau neuer Streckenabschnitte der A20, die gerichtliche Erzwingung einschneidender Maßnahmen gegen Luftverschmutzung bis hin zu den sogenannten "Diesel-Fahrverboten" polarisieren. Welche rechtlichen Möglichkeiten Umweltverbänden zustehen sollen, um die Einhaltung des geltenden Rechts zugunsten der natürlichen Lebensgrundlagen durchzusetzen, war von Anfang an umstritten.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen anerkannte Umweltvereinigungen umweltrelevante Entscheidungen von deutschen Gerichten überprüfen lassen können.
Zuletzt traten Mitte 2017 Änderungen des UmwRG in Kraft, die der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie der Vertragsstaatenkonferenz der sog. Aarhus Konvention dienen und zum Ziel hatten, Umweltverbänden einen den Vorgaben von Aarhus Konvention und EuGH entsprechenden, verbesserten Zugang zu Gerichten zu ermöglichen.
Mit dieser Novelle hat der Deutsche Bundestag zugleich eine Entschließung angenommen, in der er die Bundesregierung unter anderem auffordert, über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zu berichten. Zu den wesentlichen Punkten der Entschließung gehört die Fragestellung, ob es durch die Gesetzesänderungen zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach dem UmwRG und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes geht das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. (UfU) dieser und weiteren Fragestellungen in einem Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes nach. Dabei knüpft es an die langjährigen empirischen Untersuchungen des UfU zum Verbandsklagegeschehen an, die das UfU gemeinsam mit Prof. Dr. Alexander Schmidt, Hochschule Anhalt, durchgeführt hat.
Der parlamentarische Abend bildet den öffentlichen Auftakt des Projekts. Er soll Raum bieten für Austausch und Vernetzung und richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen und politischer Entscheidungsträger. Das Podium wird mit Abgeordneten von im Bundestag vertretener Parteien und anderer Experten hochrangig und fachkundig besetzt sein.
- Programm und Anmeldung
- Informationen über den parlamentarischen Abend finden Sie auf der Internetseite des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. (UfU) zu dieser Veranstaltung.