Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in den letzten Jahren erheblich zurück gegangen, während sich die Kosten zur Errichtung der Anlagen nicht in gleichem Maße reduzierten. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 100 kWp nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Wenn der ungleichmäßigen Entwicklung von Vergütung und Kosten nicht entgegengewirkt wird, werden bis Mitte 2022 viele der untersuchten Anlagen trotz anteiliger Eigenversorgung nicht mehr wirtschaftlich sein.
Daraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf des Degressionsmechanismus, um einen hohen Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen abzusichern. Damit außerdem auch Anlagen ohne Eigenverbrauch wieder zu dem aus Klimaschutzsicht benötigten Zubau beitragen können, müsste zusätzlich zur Anpassung des Degressionsmechanismus ein Zuschlag auf den Vergütungssatz implementiert werden. Das Gutachten arbeitet heraus, dass der Fokus verstärkt auf den Beitrag der Photovoltaik zur Dekarbonisierung des gesamten Stromsystems und weniger auf das eigene Haus als abgeschlossenen Stromkosmos gelegt werden sollte.