Bis zur Einführung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes 2017 wurde der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik hauptsächlich durch Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien gefördert. Durch die Umstellung auf Ausschreibungen entstehen zusätzliche Risiken für die Akteure, da trotz erheblicher Vorentwicklungskosten nicht klar ist, ob ein Projekt tatsächlich einen Anspruch auf Vergütung erhalten wird. Kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften können dadurch benachteiligt werden.
Ein Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase kann mehrere finanzielle Risiken eines Ausschreibungssystems adressieren und so den Erhalt der Akteursvielfalt in den Auktionsrunden unterstützen. Das Kurzgutachten untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden könnte. Dazu wird das Instrument auch in den Kontext anderer bereits bestehender Beispiele zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften eingeordnet.