Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 03.03.2021 auf den Weg gebracht hatte, einigten sich die Koalitionsfraktionen am 27.05. auf die genaue Formulierung des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“. Wenige Tage vor dem Workshop, am 11.06., ist das Lieferkettengesetz mit einigen Änderungen im Bundestag beschlossen worden.
Das Gesetz, das 2023 in Kraft treten soll, verpflichtet große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu überwachen. Auch ausländische Unternehmen zählen dazu, wenn sie größere Niederlassungen und Beschäftigtenzahlen in Deutschland haben. Ab 2024 fallen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in den Geltungsbereich. Damit wären rund 4.800 Unternehmen in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen.