Malte Drewes vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung gab einen kurzen Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen behördliche Durchsetzung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen wird, z.B. durch Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlicher Beschaffung bis zu drei Jahren. Hauptthema des Vortrags waren die umweltbezogenen Risiken, die gem. § 2 Abs. 4 des Gesetzes erfasst werden, nämlich Risiken nach den Übereinkommen von Minamata (Quecksilber), Stockholm (persistente organische Schadstoffe, POP) und Basel (gefährliche Abfälle). Darüber hinaus fordert das Gesetz ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem, welches neben einer Grundsatzerklärung, in der sich die Unternehmen zu Menschenrechten und Umweltschutz bekennen, auch eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Berichterstattung und Kommunikation sowie Beschwerdemechanismen vorsieht. Beispiele für Anwendungsbereiche im Textilsektor sind Baumwollanbau und -ernte, bei denen der Einsatz von Pestiziden die prekären Arbeitsbedingungen der teils minderjährigen Feldarbeiter*innen zusätzlich beeinträchtigt. Ferner werden in Gerbereien z.B. giftige Chemikalien eingesetzt, denen die Arbeitenden häufig schutzlos ausgesetzt sind. Generell sollten umweltbezogene Sorgfaltspflichten wie das Management von Klärschlämmen und Abwässern sowie Arbeitsschutz und Menschenrechte integriert werden. Dabei bleibt die Umsetzung von Sorgfaltspflichten ein kontinuierlicher Prozess, in dem immer neue, aktualisierte Informationen verarbeitet werden müssen. Herr Drewes lud interessierte Stakeholder dazu ein, sich beim Helpdesk WiMR kostenfrei und vertraulich beraten zu lassen und auch die anderen Angebote zur Unterstützung in diesen Prozessen wahrzunehmen. Den Beitrag von Herrn Drewes finden Sie im Videomitschnitt der Veranstaltung ab Minute 24:10.