Sanierungsmaßnahmen
Sanierung im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 7 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Maßnahmen
- zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),
- die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),
- zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.
Absatz 5 des Paragraphen 4 BBodSchG (Pflichten zur Gefahrenabwehr) besagt, dass in der Regel Schadstoffe zu beseitigen sind, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nach dem 1. März 1999 eingetreten sind - soweit dies im Hinblick auf die Vorbelastung des Bodens verhältnismäßig ist.
Die zur Erfüllung der Pflichten zur Gefahrenabwehr verhältnismäßigen, d. h. geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sind bei Altlasten mit Sanierungsuntersuchungen zu ermitteln. Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Bestandteil der Sanierungsuntersuchung. Sind Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall nicht verhältnismäßig, können sonstige Maßnahmen wie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Bei der Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen oder über Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sollte auch die natürliche Schadstoffminderung berücksichtigt werden.
Bis die behördlich festgelegten Sanierungsziele erreicht sind, kann der finanzielle und zeitliche Aufwand für verschiedene mögliche Maßnahmen sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung des Sanierungserfolges und für Nachsorgemaßnahmen erheblich variieren. Durch ein Netz kompetenter Ingenieurdienstleister und eine entsprechende Sanierungsinfrastruktur steht eine Vielzahl von Lösungsansätzen und technischen Verfahren zur Verfügung. Das schließt aber nicht aus, dass im konkreten Fall noch kein marktgängiges Sanierungsverfahren existiert, dass der finanzielle Aufwand für die Durchführung einer Maßnahme nicht angemessen ist oder dass Probleme mit der Akzeptanz innovativer Technik- oder Managementkonzepte bestehen.
In der Praxis werden vielfach Maßnahmen kombiniert und in modularen (mobilen und semi-mobilen) Sanierungsanlagen technisch umgesetzt. Praxisbewährt sind ebenfalls komplexe Managementkonzepte, die Monitoringkonzepte einbeziehen.
Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind ihre Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch soziale und ökonomische Aspekte der Sanierung und des Flächenrecyclings zu betrachten. So kann eine unmittelbare Verbindung von Dekontaminations- und (Tief-)Baumaßnahmen zur Flächennachnutzung nachhaltiger sein als ein herkömmlicher Bodenaushub. Weiterhin ist es möglich, Boden- und Grundwassersanierungen durch die Entwicklung komplexer Sanierungsstrategien und innovativer Verfahren effizienter zu gestalten.