Lärm rund um Altglascontainer
Die Geräusche, die beim Einwurf von Altglas oder durch das Leeren der Sammelbehälter entstehen, können beträchtliche Lärmbelästigungen verursachen. Aus diesem Grund sollten bereits bei der Anschaffung der Altglascontainer und der Auswahl der Stellplätze Lärmschutzaspekte berücksichtigt werden. Möglichkeiten zur Lärmminderung bestehen am Container selbst und auf dem Ausbreitungsweg des Schalls. Lässt sich zum Beispiel der Abstand zum Gebäude vergrößern? Dann verringert sich der Einwurflärm beim Anlieger. Bei der Auswahl des Stellplatzes sollten die räumlichen Gegebenheiten ausgenutzt werden. Werden zum Beispiel vorhandene Wände oder andere Schallhindernisse genutzt, kann der Lärm deutlich gesenkt werden.
Lärmgeminderte Container entsprechen den Anforderungen des Umweltzeichens (DE-UZ 21). Sie sind mit Dämmmaterialien ausgekleidet und verfügen zumeist über einen optimierten Einwurfschacht.
Beachten Sie bei der Nutzung von Altglassammelbehältern die Einwurfzeiten: werktags nicht vor 7:00 Uhr und nicht nach 20:00 Uhr. Container sollten möglichst nicht nach 17:00 Uhr entleert werden. Aus Lärmschutzgründen sollten Container nur während nicht lärmsensibler Zeiten entleert werden: also zum Beispiel nicht während der Mittagszeit. Unnötiges, aber auch zu seltenes Entleeren der Container ist zu vermeiden. Darüber hinaus sollten sich die Altglassammelbehälter in die Umgebung einfügen; verschmutzte Behälter stören das Stadtbild. Der Stellplatz muss sauber und scherbenfrei gehalten werden.