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Ordnungswidrigkeit

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltstraftaten konsequenter verfolgen

Blaue, flüssige Chemikalien auf dem Boden

Jedes Jahr entstehen weltweit Schäden durch Umweltkriminalität in Höhe von bis zu 259 Milliarden Dollar. Auch wenn die in Deutschland erfassten Fälle zurückgegangen sind – laut einer aktuellen UBA-Studie werden viele Verstöße nicht verfolgt. Das UBA empfiehlt daher ein konsequenteres Vorgehen und bessere Bedingungen für die Verfolgung von Umweltstraftaten.

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Umweltordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten

Ein Hammer in einem Gericht

Das Umweltrecht schützt die Umwelt nur, wenn es befolgt wird. Schwere Verstöße gegen das Umweltrecht werden daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Diese Regelungen zum Schutz der Umwelt sind unter anderem wichtig, um mögliche Täterinnen und Täter abzuschrecken.

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Umweltkriminalität: Weniger verfolgte Delikte, hohe Dunkelziffer

Blaue, flüssige Chemikalien auf dem Boden

Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.

Verkehr, Lärm

Gartengeräte

Ein elektrischer Rasenmäher, der auf einer grünen Wiese steht

Rasenmähen, Hecken und Bäume beschneiden – all das gehört zur Gartenpflege. Hierfür werden zunehmend motorisierte Geräte, wie zum Beispiel Rasenmäher, Motorkettensägen und Gartenhäcksler benutzt. Der Lärm dieser Geräte stört jedoch bei Ruhe und Entspannung im Garten.

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Lärm, Verkehr

Altglassammelbehälter

Grünes Altglas

Altglas gehört in den Altglassammelbehälter, damit es wiederverwertet werden kann. Das Einwerfen der Flaschen und das Entleeren der Container kann jedoch beträchtliche Lärmbelästigungen verursachen.

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Abfall | Ressourcen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Container enthält alte Elektrogeräte wie Monitore, Computer und Haushaltsgeräte

Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig sowie effizient zu verwerten. Das ElektroG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.

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Kurzlink: www.uba.de/t2126de