Bereits 2016 hat der Senat mit dem Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung (Umweltleitfaden) einen Kriterienkatalog verbindlich beschlossen, der ökologische Vorgaben für die Vergabe von Dienstleistungen und Waren konkretisiert.
Dieser Leitfaden wurde nun an den Stand der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien angepasst. Mit dem neuen Leitfaden 2019 erhalten die Einkäuferinnen und Einkäufer der Stadt konkrete Qualitätsanforderungen, sogenannte Produktvorgaben, an die Hand, die sie direkt in die Ausschreibungsunterlagen übernehmen können. Die geforderten Produkteigenschaften können von den Bietern künftig vermehrt über Siegel, zum Beispiel Blauer Engel, nachgewiesen werden. Für langlebige Produkte wie Kraftfahrzeuge werden Berechnungshilfen für Lebenszykluskosten als Arbeitshilfen zum Download zur Verfügung gestellt.