Gutachten des UBA zu Umweltanforderungen bei Direktaufträgen
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) ist am 01. Juli 2026 in Kraft getreten. Eine zentrale Änderung umfasst die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro. Ein Kurzgutachten des UBA untersucht die Auswirkungen auf die umweltfreundliche Beschaffung.