Tempo 30: Mehr Entscheidungskompetenzen für Kommunen
„Tempo 30“ ist gut für den Lärm- und Klimaschutz und die Verkehrssicherheit. Doch Kommunen stoßen oft auf Hindernisse, wenn sie „Tempo 30“ ausweisen wollen. Ein UBA-Rechtsgutachten zeigt auf, wie Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien geändert werden sollten, um solche Hindernisse abzubauen – und was schon heute möglich ist.
Das Rechtsgutachten stellt etwa klar, dass Kommunen „Tempo 30“-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen bereits heute durchsetzen können, wenn diese als Lärmschutzmaßnahme in einem rechtmäßig aufgestellten Lärmaktionsplan genau bestimmt sind. Laut Rechtsprechung verpflichtet das Bundesimmissionsschutzgesetz die Behörden zur Durchsetzung der Maßnahmen eines Lärmaktionsplans. In einem Lärmaktionsplan festgelegte Tempo 30-Anordnungen müssen daher von den Straßenverkehrsbehörden umgesetzt werden.
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